Kinderpflegeergänzungszuschlag

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
N e u : Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung
Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I
.
Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"
.
Kinderpflegeergänzungszuschlag
.
Eine Beamtin erhält den Kinderpflegeergänzungszuschlag (§ 50d BeamtVG) für die Zeit, in der sie wegen der nicht erwerbsmäßigen Pflege eines Kind gesetzlich rentenversichert ist. Dafür muss ihr die Pflegezeit als Kindererziehungszeit zugeordnet sein, es darf kein Anspruch auf eine kindbezogene Höherbewertung von Beitragszeiten und auf einen Kindererziehungs- oder erziehungsergänzungszuschlag bestehen. Die für den Zuschlag maßgebliche Pflegezeit umfasst den Zeitraum ab dem Tag der Geburt des Kindes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Der Kinderpflegeergänzungszuschlag wird parallel zum Pflegezuschlag gewährt. Auch hier erfolgt die Berechnung nach dem Rentenrecht. Für die rentenrechtlichen Entgeltpunkte (höchstens 0,0278 x Pflegemonate/Jahr) wird die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt für das Kalenderjahr geteilt und mit 0,5 multipliziert.
Beispiel
Für die versicherungspflichtige nicht erwerbsmäßige Pflege eines schwerpflegebedürftigen Kindes mit mindestens 21 Wochenstunden vom 1.2.1996 bis 31.12.1996 errechnet sich der Kinderpflegeergänzungszuschlag so:
Beitragsbemessungsgrenze
24.229,32 DM : 51.678 DM x 0,5 = 0,2344 Entgeltpunkte
(bei höchstens 11 Monaten x 0,0278 = 0,3058 Entgeltpunkte)
verbleiben 0,2344 maßgebliche Entgeltpunkte
Ergebnis: 0,2344 x 25,86 Euro = 6,06 Euro
Wenn die pflegebedingte Versorgungssteigerung höher ist als die Rentensteigerung, die durch die Pflege erreichbar wäre, wird der Pflegezuschlag/Kinderpflegeergänzungszuschlag gekürzt. Auch darf die höchstens erreichbare Versorgung nicht überschritten werden.
Beide Zuschlagsarten können auf Antrag auch vorübergehend gewährt werden. Dazu muss die Beamtin wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sein oder nach dem 60. Lebensjahr wegen Erreichens der besonderen Altersgrenze in Ruhestand treten. Zudem müssen entsprechende Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben sein, die Altersgrenze darf aber noch nicht erreicht sein. Dann gibt es den Zuschlag zum Ruhegehalt, solange aus der Rentenversicherung noch keine Leistungen erfolgen, längstens jedoch bis zum Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet ist. Kein Anspruch auf vorübergehende Zulagen bestehen bei Einkünfte über 325 Euro hinaus oder einem Ruhegehaltssatz von mindestens 66,97 Prozent.
.
|
| Einfach Bild anklicken |
Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro
Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter