Mutterschutz

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
N e u : Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung
Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
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Mutterschutz
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Neun Monate – so lange hat die werdende Mutter im allgemeinen Zeit, sich auf die Lebensverhältnisse mit einem Kind einzustellen. Mit dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) der Mutterschutzverordnung für Beamtinnen (MuSchBV) hat der Gesetzgeber seinerseits Vorsorge für den Schutz berufstätiger Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt getroffen. Im Mittelpunkt stehen die Gesundheit von Mutter und Kind, der Schutz der Schwangeren am Arbeitsplatz sowie die finanzielle Absicherung der werdenden Mütter.
Die Mutterschutzregelungen gelten für Schwangere, die
- sich in der Probezeit befinden,
- in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen,
- in der Berufsausbildung sind,
- ein Praktikum oder
- ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.
Weder die Staatsangehörigkeit noch der Familienstand der werdenden Mutter spielen eine Rolle, ausschlaggebend ist allein, dass die Frau in Deutschland arbeitet. Neun Monate, in denen die Zukunft organisiert sein will, Anträge zu stellen sind auf:
- Elternzeit,
- Teilzeitbeschäftigung und
- Sonderurlaub (beim Arbeitgeber) oder für
- Beihilfe zur Erstausstattung, sofern das Bundesland diese Mutterschaftsleistung gewährt,
- eine Haushaltshilfe bei der Krankenversicherung oder Beihilfe,
- Kindergeld bei der Familienkasse bzw. beim Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt, und schließlich noch
- Erziehungsgeld bei der Erziehungsgeldstelle.
Es gibt viel zu tun ...
Regelungen für Auszubildende
Grundsätzlich gelten für Auszubildende, die schwanger sind, alle Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Während der Schwangerschaft erscheint es sinnvoll, den Ausbildungsplan so umzustellen, dass die Ausbildungsinhalte, die nicht von einem Beschäftigungsverbot betroffen sind, vorgezogen werden. Die Ausbildungszeit verlängert sich durch die Mutterschutzfristen nicht automatisch. Während der Fristen können auch Prüfungen abgelegt werden. Eine Prüfung kann nur verschoben werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt. Nach § 20 Abs. 1 BErzGG haben Auszubildende mit Kind Anspruch auf Elternzeit und – selbstverständlich – auf Erziehungsgeld.
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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro
Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter