Nachversicherung

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
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Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
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Nachversicherung
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Vom Dienstherrn nachversichert werden Beamtinnen (z. B. auf Widerruf), wenn sie ohne Versorgungsansprüche aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Eine Nachversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist ausgeschlossen. In §§ 8 Abs. 2, 181 ff. SGB VI ist alles Wesentliche, auch die Berechnung der Beiträge anhand des beitragspflichtigen Einkommens, geregelt. Zeiten ohne Dienstbezüge bleiben unberücksichtigt. Der Dienstherr muss die Beiträge innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden der Beamtin an die gesetzliche Rentenversicherung abführen. Mit der Nachversicherung wird die zuvor versicherungsfrei beschäftigte Beamtin mit einer Pflichtversicherten quasi gleichgestellt. Zum Personenkreis, für die eine solche Nachversicherung zu leisten ist, gehören auch Richterinnen, Berufssoldatinnen, Soldatinnen auf Zeit, Beschäftigte von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen öffentlichen Rechts, Lehrerinnen und Erzieherinnen an nichtöffentlichen Schulen, aber auch Rechtsreferendarinnen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Pensionärinnen, denen die lebenslange Versorgung wegbricht, werden ebenfalls zum Nachversicherungsfall.
Genaue Informationen einholen
Durch eine Nachversicherung erwirbt die Beamtin geringere Rentenanwartschaften, weil ihr Bruttogehalt in der Regel niedriger ist als das einer vergleichbaren Angestellten. Ihre Beamtenversorgung wiederum wäre höher als die Rente der vergleichbaren Angestellten. Sie sollte sich deshalb genau über die künftige Altersversorgung informieren, wenn sie z. B. beim Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber, und damit in ein Tarifverhältnis, nachversichert werden soll. Und bevor sie aus familiären Gründen aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet und damit auf bereits erworbene Ansprüche verzichtet, sollten zuerst alle Beurlaubungs- und Teilzeitmöglichkeiten ausgeschöpft sein. .
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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter