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Praxisaufstieg

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Praxisaufstieg

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Einzige Voraussetzung für den Praxisaufstieg ist das Alter: Die Bewerberin muss das 45., nicht jedoch das 58. Lebensjahr vollendet haben. Bewährungszeiten gibt es nicht mehr, dafür wird die Beamtin nun in die Aufgaben der neuen Laufbahn eingewiesen. Die Einführung beträgt im mittleren Dienst eineinhalb Jahre, im gehobenen Dienst zwei Jahre, im höheren Dienst zweieinhalb Jahre. In aller Regel stellt der Bundespersonalausschuss die Befähigung fest. Im Gegensatz zum bisherigen Aufstieg zur besonderen Verwendung verleiht der Praxisaufstieg die volle Laufbahnbefähigung, d.h. Beamtinnen können in der vollen Laufbahnbreite eingesetzt werden und alle der Laufbahn zugehörigen Beförderungsämter erreichen. Die meisten Länder haben ähnliche Regelungen. 

 
Erfahrungen sind gefragt
Ein Aufstieg innerhalb des öffentlichen Dienstes ist nicht nur über Zeugnisse und Beurteilungen möglich, sondern auch durch den Nachweis von praktischen Erfahrungen. Wenn Sie in einem Projekt mitarbeiten und darüber vielleicht Erfahrungen im Projektmanagement sammeln oder bei einer Moderation hospitieren können: Tun Sie es. Wenn Sie dann in der Lage sind, schwierige Prozesse klärend und moderierend zu begleiten, wird man auf Sie aufmerksam. Man wird Sie anfragen, Sie möglicherweise auf freie Stellen aufmerksam machen oder man bietet Ihnen eine interessante Stelle an. Das ist ein Aufstieg von der praktischen Seite, bei der Sie Ihr Können bereits unter Beweis gestellt haben. Die praktischen Erfahrungen fließen in die Beurteilungen mit ein.
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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
>>> hier bestellen
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