Rürup-Rente

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
N e u : Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung
Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
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Rürup-Rente
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Zwischen der Riester-Rente und der seit 1.1.2005 angebotenen Rürup-Rente bestehen gravierende Unterschiede. Vor allem aber: Bei Rürup gibt es keine staatlichen Zulagen, sprich Steuervorteile, und am Ende steht nur die Renten-, aber keine Kapitalauszahlung. Während beim „riestern" das angesparte Kapital auf den Ehepartner übertragen oder als Hinterbliebenenrente ausbezahlt werden kann, verfallen nach Rürup die Beiträge, wenn die Sparerinnen vor dem 60. Geburtstag sterben und keinen Zusatzvertrag abgeschlossen haben. Bei Beamtinnen, die viel Geld erübrigen können und nicht rentenversicherungspflichtig sind, erkennt das Finanzamt seit 2005 60 Prozent der Beiträge für die Rürup-Rente als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 12.000 (Alleinstehende) bzw. 24.000 Euro (bei Ehepaaren). Der Prozentsatz steigt pro Jahr um zwei Prozentpunkte, bis 2025 100 Prozent erreicht sind. Das entspricht höchstens 20.000 bzw. 40.000 Euro. Da die ausbezahlten Rentenbeträge ab 2005 versteuert werden müssen – 2040 zu 100 Prozent – haben Kritiker bereits bemängelt, dass „die Entlastungen in der Ansparphase in vielen Fällen die hohen Steuersätze im Rentenalter nicht kompensieren, da die Staffelung von Entlastung ... und Belastung ... nicht symmetrisch erfolgen". (FAZ vom 9.11.04)
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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter