Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD): § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

aktuelle Fassung - zur Übersicht des TVöD 

 

§ 13 Eingruppierung in besonderen Fällen

[Derzeit nicht belegt, wird im Zusammenhang mit der Entgeltordnung geregelt.]



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