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Wiedereinstieg

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Wiedereinstieg

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Bei der Berufswahl stellen Frauen bereits die Weichen für die Zukunft, indem sie häufig Berufe wählen, die ihnen später die Vereinbarkeit mit Familie ermöglichen. Die Rollenverteilung funktioniert auch unbewusst. Wie aber ist das, wenn Elternzeit, familienbedingte Beurlaubung oder Teilzeit vorüber sind? Gehen Frauen wieder in ihren alten Beruf zurück oder orientieren sie sich, diesmal vielleicht ganz bewusst, neu? Die Rückkehr in den Beruf will in jedem Fall geplant sein. Ein völliger Neuanfang ist angesichts der Arbeitsmarktlage nicht ganz einfach, aber machbar. Beim Wiedereinstieg in den ursprünglichen Beruf helfen die Gleichstellungspläne des Bundes und der Länder. Sie räumen Beschäftigten, die aus familiären Gründen beurlaubt oder auf Teil- oder Elternzeit waren, das vorrangige Recht auf eine Vollzeitstelle bzw. den alten Arbeitsplatz ein. Noch während sie ihre Familienpflichten wahrnehmen, muss ihnen die Teilnahme an Fortbildungen (und damit Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Beurlaubung) und der Einsatz als Urlaubs- und Krankheitsvertretung ermöglicht werden (§ 14 Abs. 1, 2 BGleiG). Und zwar müssen solche Maßnahmen auch wirklich geeignet sein, die Verbindung zum Beruf zu halten bzw. den Wiedereinstieg zu erleichtern. Dazu notwendige Beratungsgespräche (§ 14 Abs. 3 BGleiG) können innerhalb der Dienststelle helfen, entsprechende Personalplanungen vorzunehmen.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Familiengerechte Arbeitszeiten) 


Auf Fortbildung beharren
Elternzeit oder familienbedingte Teilzeit / Beurlaubung wird ziemlich schnell zur Karrierefalle. Je länger die berufliche Auszeit dauert, desto schwieriger ist der Wiedereinstieg. Ungewollt bleibt als einzige Alternative eine der Qualifikation nicht entsprechende Tätigkeit oder ein Teilzeitjob, der womöglich nicht einmal die Existenz sichert. Zudem ändern sich die Anforderungen im Beruf ständig. Deshalb: Schon vor der Familienpause mit dem Dienstherrn die Möglichkeiten eines Wiedereinstiegs festlegen und darauf beharren, dass Sie über Fortbildungsangebote nicht nur informiert werden, sondern auch die Teilnahme daran gesichert ist.
 
 

Die Deutsche Post, die eigenen Angaben zufolge im mittleren und oberen Management einen über 20prozentigen Frauenanteil hat, legte 2002 das so genannte „Return-Programm" auf. Wer aus der Elternzeit oder Beurlaubung den Wiedereinstieg sucht, wird beispielsweise zu gezielt ausgewählten Weiterbildungen geschickt und über flexible Arbeitszeitmodelle informiert. Angeboten wird auch Unterstützung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger. Die Broschüre „Comeback mit Strategie" fasst alle wichtigen Rückkehraspekte zusammen.

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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
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