Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG

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Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung
und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)

Vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234)

 

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
A
llgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziel des Gesetzes >>>weiter 

§ 2 Verpflichtete >>>weiter 

§ 3 Geltungsbereich >>>weiter

§ 4 Begriffsbestimmungen >>>weiter

Abschnitt 2
M
aßnahmen zur Gleichstellung
von Frauen und Männern

§ 5 Grundsatz; entsprechende
Anwendung von Vorschriften >>>weiter 

§ 6 Arbeitsplatzausschreibung >>>weiter

§ 7 Bewerbungsgespräche >>>weiter 

§ 8 Auswahlentscheidungen bei
Einstellung, beruflichem Aufstieg,
Vergabe von Ausbildungsplätzen >>>weiter 

§ 9 Qualifikation; Benachteiligungsverbote >>>weiter

§ 10 Fortbildung >>>weiter 

§ 11 Gleichstellungsplan >>>weiter 

Abschnitt 3
Vereinbarkeit von Familie
und Erwerbstätigkeit für
Frauen und Männer

§ 12 Familiengerechte
Arbeitszeiten und Rahmenbedingungen >>>weiter 

§ 13 Teilzeitbeschäftigung,
Telearbeit und familienbedingte Beurlaubung >>>weiter 

§ 14 Wechsel zur Vollzeit-
beschäftigung, beruflicher Wiedereinstieg >>>weiter

§ 15 Benachteiligungsverbot
bei Teilzeitbeschäftigung,
Telearbeit und familienbedingter Beurlaubung >>>weiter 

Abschnitt 4
Gleichstellungsbeauftragte

§ 16 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten
und der Stellvertreterin >>>weiter 

§ 17 Koordination,
Stufenbeteiligung >>>weiter 

§ 18 Rechtsstellung >>>weiter 

§ 19 Aufgaben >>>weiter 

§ 20 Information und
Mitwirkung >>>weiter 

§ 21 Einspruchsrecht >>>weiter

§ 22 Gerichtliches Verfahren;
außergerichtliche
Einigung >>>weiter

§ 23 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst >>>weiter 

Abschnitt 5
Statistische Angaben, Bericht

Statistische Angaben, Bericht

§ 24 Statistische Angaben >>>weiter 

§ 25 Bericht >>>weiter 

Abschnitt 6
Schlussbestimmungen

§ 26 Übergangsbestimmung >>>weiter

 

 

 

 

 


 

 

 

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