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Zum Wortlaut des Gleichstellungsgesetzs des Bundes >>>weiter
Gleichstellung von A bis Z |
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öffentlichen Dienst
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Gesetz zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung
und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG)
Vom 30. November 2001 (BGBl. I S. 3234)
Inhaltsübersicht Abschnitt 1 § 1 Ziel des Gesetzes >>>weiter § 2 Verpflichtete >>>weiter § 3 Geltungsbereich >>>weiter § 4 Begriffsbestimmungen >>>weiter Abschnitt 2 § 5 Grundsatz; entsprechende § 6 Arbeitsplatzausschreibung >>>weiter § 7 Bewerbungsgespräche >>>weiter § 8 Auswahlentscheidungen bei § 9 Qualifikation; Benachteiligungsverbote >>>weiter § 10 Fortbildung >>>weiter § 11 Gleichstellungsplan >>>weiter |
Abschnitt 3 § 12 Familiengerechte § 13 Teilzeitbeschäftigung, § 14 Wechsel zur Vollzeit- § 15 Benachteiligungsverbot Abschnitt 4 § 16 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten § 17 Koordination, § 18 Rechtsstellung >>>weiter § 19 Aufgaben >>>weiter § 20 Information und |
§ 21 Einspruchsrecht >>>weiter § 22 Gerichtliches Verfahren; § 23 Sonderregelungen für den Bundesnachrichtendienst >>>weiter Abschnitt 5 § 24 Statistische Angaben >>>weiter § 25 Bericht >>>weiter Abschnitt 6 § 26 Übergangsbestimmung >>>weiter |