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Altersgrenze
Die Altersgrenze für den Rentenbezug ohne Abschläge liegt mittlerweile wieder bei 65 Jahren. Sie wurde von 60 zunächst auf 63, dann auf 65 Jahre angehoben.Wer dennoch früher in Rente gehen will (möglich ab Vollendung des 60. Lebensjahres), muss für jeden vorgezogenen Monat mit 0,3 Prozent weniger Rente auskommen. Bei fünf
Jahren sind das 18 Prozent des Rentenbetrags. Ausnahme: Altersrente (wegen Arbeitslosigkeit oder) nach Altersteilzeit: Ab 2006 bis 2008 wird die Altersgrenze von 60 auf 63 Jahre angehoben. Betroffen davon sind Versicherte, die ab 1.1.1945 geboren sind. Einschränkungen siehe ‹ Altersrente.
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