Frauenratgeber: Anforderungsprofil

 

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Anforderungsprofil

Anforderungsprofile sind Teil eines ‹ Personalentwicklungskonzepts. Sie sollen die Qualifikation beschreiben, die für bestimmte Positionen notwendig ist. Sind sie in einer Ausschreibung definiert, muss sich eine Auswahlkommission im späteren ‹ Auswahlverfahren bei der Beurteilung von Bewerbungen genau daran orientieren. Bei der Erstellung eines Anforderungsprofils, das weit mehr ist als eine ‹ Arbeitsplatzbeschreibung, geht es um die tatsächlichen Aufgaben, die eine Bewerberin durch ihre persönliche und fachliche Qualifikation auf dem speziellen Arbeitsplatz zu bewältigen hat. Die Analyse einer zu besetzenden Stelle ist zwar aufwendig, lohnt sich aber im Hinblick auf eine weitgehend diskriminierungsfreie Auswahl. Zunächst werden alle für die Personalauswahl relevanten Informationen über einen Arbeitsplatz ermittelt und ausgewertet, anschließend die dafür notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten, Kenntnisse und sonstigen Personenmerkmale festgelegt. Sie können z. B. auf der Beobachtung und Befragung der bisherigen Stelleninhaberin basieren. Die Daten fließen in ein Gesamtpersonalkonzept ein. Idealerweise übernimmt eine solche Analyse ein entsprechend geschultes Team.Wird die Gleichstellungsbeauftragte in diesen Prozess miteinbezogen, kann sie die Einhaltung gleichstellungspolitischer Ziele überwachen.

Hinweis: Gibt es in einer Behörde oder Dienststelle einen Frauenförderplan, wird dort meist auf ein Anforderungsprofil (nicht zu verwechseln mit der ‹ Arbeitsplatzbeschreibung!) verwiesen. Es ist vor der Besetzung eines Arbeitsplatzes zu erstellen und muss Aussagen darüber machen, wie die Person, die die Tätigkeiten auf dieser konkreten Stelle zu erledigen hat, sein soll. Das Erstellen eines Anforderungsprofils ist vor dem Hintergrund eines gründlichen Auswahlverfahrens sehr wichtig, weil nicht im nachhinein Kenntnisse und Fertigkeiten den Ausschlag für eine Bewerberin oder einen Bewerber geben, die nach dem Anforderungsprofil gar nicht gefragt sind. Mit dem Anforderungsprofil, dem die an einem ‹ Auswahlverfahren Beteiligten vorab zustimmen sollten, kann ganz gut der Bevorteilung eines „Kronprinzen" oder einer „Kronprinzessin" vorgebeugt werden.


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