Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

 

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Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG)

Mutterschutzgesetz vom 23.05.2017 (BGBl. I S. 1228), durch Artikel 57 Absatz 8 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl. I S. 2652) geändert


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
 
§ 1 Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
 
Abschnitt 2
Gesundheitsschutz
Unterabschnitt 1
Arbeitszeitlicher Gesundheitsschutz
 
§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

§ 4 Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit

§ 5 Verbot der Nachtarbeit

§ 6 Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

§ 7 Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 8 Beschränkung von Heimarbeit
 
Unterabschnitt 2
Betrieblicher Gesundheitsschutz
 
§ 9 Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung

§ 10 Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen

§ 11 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen

§ 12 Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen

§ 13 Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot

§ 14 Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber

§ 15 Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
 
Unterabschnitt 3
Ärztlicher Gesundheitsschutz
 
§ 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot
 
Abschnitt 3
Kündigungsschutz
 
§ 17 Kündigungsverbot
 
Abschnitt 4
Leistungen
 
§ 18 Mutterschutzlohn

§ 19 Mutterschaftsgeld

§ 20 Zuschuss zum Mutterschaftsgeld

§ 21 Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts

§ 22 Leistungen während der Elternzeit

§ 23 Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen

§ 24 Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten

§ 25 Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
 
Abschnitt 5
Durchführung des Gesetzes
 
§ 26 Aushang des Gesetzes

§ 27 Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen

§ 28 Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr

§ 29 Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht

§ 30 Ausschuss für Mutterschutz

§ 31 Erlass von Rechtsverordnungen
 
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften, Strafvorschriften
 
§ 32 Bußgeldvorschriften

§ 33 Strafvorschriften
 
Abschnitt 7
Schlussvorschriften
 
§ 34 Evaluationsbericht 


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Red 20230915

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