Frauen im öffentlichen Dienst: DBB für Kitaplätze statt Betreuungsgeld; 04.04.2012

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Frauen im öffentlichen Dienst

DBB für Kitaplätze statt Betreuungsgeld

Der dbb lehnt ein Betreuungsgeld für Mütter und Väter ab, die keinen staatlich finanzierten Krippenplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen. Das ist kein geeignetes Mittel, um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen nämlich den Anteil von Frauen am Erwerbsleben zu erhöhen und ihnen nach dem Kind eine schnelle Rückkehr in den Beruf zu ermöglichen, sagte die stellvertretende dbb Bundesvorsitzende Astrid Hollmann am 4. April 2012 in Berlin.

Zu diesem Schluss seien auch mehrere aktuelle Studien gelangt. Zudem könne die Bundesregierung zum Beispiel nicht Migrantinnen und Migranten von den Vorteilen einer frühen Betreuung ihres Nachwuchses in Kindertagesstätten überzeugen, wenn sie zugleich Geld an jene zahlt, die ihre Kinder zu Hause behalten, so Hollmann.

2007 hatten sich Bund und Länder darauf verständigt, dass ab 2013 alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben sollten. Von diesem Ziel sind wir meilenweit entfernt, kritisierte
die dbb Vize. Zwar sei die Zahl der Plätze in den Kindertagesstätten gestiegen, aber laut Statistischem Bundesamt fehlen noch immer bundesweit rund 230.000 Betreuungsplätze. Da brauchen wir kein Gerede über ein Betreuungsgeld, das die Frauen vom Berufsleben fernhält. Vielmehr sind weitere gemeinsame Anstrengungen von Bund und Ländern zum gezielten Ausbau der Kinderbetreuung nötig. Dafür müssten mehr Erzieherinnen und Erzieher ausgebildet und eingestellt werden. Denn es geht nicht nur um mehr Plätze, sondern auch um eine qualitätsvolle Betreuung der Kinder, sagte Hollmann. Investitionen in die frühkindliche Bildung
zahlen sich langfristig aus. Wer daran spart, schadet Kindern und Eltern und spart an der Zukunft.

Dass das Betreuungsgeld Frauen von Arbeitsmarkt fernhält, hatte zuletzt auch das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit in einer Studie belegt. Untersucht wurden dafür die Auswirkungen des 2006 in Thüringen eingeführten
Landeserziehungsgeldes auf die Arbeitsmarktbeteiligung und frühkindliche Bildung von Mädchen und Jungen. Thüringen gewährt seit 2006 Betreuungsgeld in Höhe von 150 bis 300 Euro für Zweijährige, die nicht in öffentlichen Einrichtungen betreut werden. Laut Studie sind vor allem Geringqualifizierte, Alleinerziehende und Familien mit niedrigem Einkommen dem Arbeitsmarkt fern geblieben, um das so genannte Landeserziehungsgeld in Anspruch zu nehmen. Auch ältere Geschwister kamen seltener in den Kindergarten. Zudem ging die Erwerbsbeteiligung der Väter ebenfalls leicht zurück. Die Verfasser der Studie forderten daher, das Betreuungsgeld erneut auf den Prüfstand zu stellen. Auch die OECD (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) rät vom Betreuungsgeld ab.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 04.04.2012


 

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