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Austausch der dbb-Frauen mit der komba gewerkschaft
Geplante Kürzungen schaden Kommunen und Familien
Die dbb frauen und die komba gewerkschaft sind sich einig: Finanzielle Unterstützung von Familien und eine starke Verwaltung müssen gemeinsam gedacht werden.
„Die Reformpläne der Regierung bringen Kürzungen mit sich, die insbesondere für Familien, Frauen und Kommunen negative Folgen haben werden“, betonte Milanie Kreutz, Vorsitzende der dbb frauenvertretung, am 12. August 2026 nach einem Gespräch mit Sandra van Heemskerk, Bundesvorsitzenden der komba gewerkschaft. Die Kommune sei der Ort, an dem die Bürgerinnen und Bürger am häufigsten mit der Verwaltung in Kontakt kommen. „Deshalb spüren sie die Konsequenzen politischen Handelns dort am stärksten.“
Verwaltung stärken statt finanzielle Sicherheit schwächen
Als Beispiel nannte Kreutz die geplanten Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: „Die Regierung setzt den Rotstift bei den Alleinerziehenden an, anstatt konsequent fällige Unterhaltszahlungen einzutreiben. Nicht die Verwaltung spart, sondern die säumigen Partner.“ Dabei sind Alleinerziehende und ihre Kinder besonders stark von Armut betroffen.
2025 wurden lediglich 17 Prozent aller säumigen Unterhaltsleistungen vollstreckt. Wenn die Kommunen selbst verantwortlich sind, sinkt der Anteil auf bis zu fünf Prozent. „Es kann nicht sein, dass die Folgen ausbleibender Unterhaltszahlungen am Ende von Alleinerziehenden und ihren Kindern getragen werden müssten“, machte Kreutz deutlich.
Sandra van Heemskerk ergänzte: „Der Staat muss die notwendigen zuständigen Stellen personell und organisatorisch ausreichend ausstatten, damit ausstehende Zahlungen wirksam eingetrieben werden können. Wenn wir sowohl die Frauen als auch die Kommunen stärken, profitieren beide davon.“
Nebenwirkungen schwer einzuschätzen
Wird der Unterhaltsvorschuss wie geplant nur noch bis zum 15. Lebensjahr (statt wie bisher bis zum 18. Lebensjahr) gezahlt, könnten Kinder von Alleinerziehenden zudem unter Druck geraten, frühzeitig ein eigenes Einkommen erzielen zu müssen. „Das nimmt ihnen die Chance, eigenständig den Bildungsweg einzuschlagen, der zu ihnen passt“, erklärte Kreutz. Im Extremfall müssten Jugendliche bereits mit 16 Jahren eine Ausbildung beginnen oder arbeiten gehen, um ihren Lebensunterhalt mitzufinanzieren – obwohl sie sonst vielleicht das Abitur gemacht und studiert hätten.
Hinzu komme aus Sicht von van Heemskerk, dass die Wechselwirkungen, die bei einer Kürzung des Unterhaltsvorschusses eintreten können, nicht absehbar seien. So sei beispielsweise denkbar, dass dadurch mehr Familien auf Sozialhilfe angewiesen sein werden. Das falle dann wieder den Kommunen zur Last.
>>> Mehr Informationen unter www.dbb.de
Quelle: dbb-newsletter vom 13.08.2026 Nr. 32/2026
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Red 20260813