Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG) - Übersicht -

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

 

Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenförderungsgesetz – SächsFFG) - Übersicht -

 

vom 31. März 1994, zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329).


Inhaltsübersicht

 

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gesetzesziel

§ 3 Begriffsbestimmungen

 

Zweiter Abschnitt
Fördermaßnahmen

§ 4 Frauenförderplan

§ 5 Statistische Angaben

§ 6 Stellenausschreibung

§ 7 Vorstellungsgespräch

§ 8 Einstellung, beruflicher Aufstieg

§ 9 Fortbildung

§ 10 Familiengerechte Arbeitszeit

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

§ 12 Beurlaubung, Wiedereinstieg

§ 13 Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Beurlaubung

§ 14 Tarifvertragliche Vereinbarung

§ 15 Gremien

§ 16 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

§ 17 Berichtspflicht

 

Dritter Abschnitt
Frauenbeauftragte

§ 18 Bestellung, Widerruf

§ 19 Rechtsstellung

§ 20 Aufgaben

§ 21 Befugnisse

§ 22 Beanstandungsrecht

 

Vierter Abschnitt
Schlußbestimmungen

§ 23 aufgehoben

§ 24 Inkrafttreten


 

Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 


Red 20230925


 

Gudrun,

ab hier alles drin lassen

 

Gesetz zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im öffentlichen Dienst im Freistaat Sachsen (Sächsisches Frauenfördergesetz - SächsFFG)

vom 31.März 1994

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gesetzesziel

§ 3 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt:
Fördermaßnahmen

§ 4 Frauenförderplan

§ 5 Statistische Angaben

§ 6 Stellenausschreibungen

§ 7 Vorstellungsgespräch

§ 8 Einstellung,
beruflicher Aufstieg

§ 9 Fortbildung

§ 10 Familiengerechte
Arbeitszeit

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

§ 12 Beurlaubung,
Wiedereinstieg

§ 13 Benachteilungsverbot
bei Teilzeitbeschäftigung
und familienbedingter
Beurlaubung

§ 14 Tarifvertragliche
Vereinbarung

§ 15 Gremien

§ 16 Sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz

§ 17 Berichtspflicht

Dritter Abschnitt:
Frauenbeauftragte

§ 18 Bestellung, Widerruf

§ 19 Rechtsstellung

§ 20 Aufgaben

§ 21 Befugnisse

§ 22 Beanstandungsrecht

Vierter Abschnitt:
Schlussbestimmungen

§ 23 Übergangsbestimmungen

§ 24 Inkrafttreten
 

 


 

 

mehr zu: Sachsen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024