Reform beim Elterngeld (u.a. wegen Corona)

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Elterngeld-Reform 2020 

Elterngeld bietet noch mehr Freiräume

Studien zeigen, dass sich die meisten Eltern mit kleinen Kindern gleichermaßen um Familie und Beruf kümmern wollen. Das Elterngeld unterstützt sie dabei. Das Kabinett hat nun Änderungen beschlossen, um das Angebot noch flexibler zu machen und somit den Wünschen der Eltern entgegenzukommen. Die neuen Elterngeld-Regeln im Überblick.

Viele Eltern wünschen sich, Beruf und Familienalltag noch flexibler organisieren zu können. Der Kabinettsbeschluss unterstützt sie dabei.

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Die Grafik zeigt auf blauem Grund die Überschrift "Neue Elterngeld- und Elternzeit-Regeln". Darunter steht nebem dem Symbol eines Mannes und einer Frau, die sich an den Händen halten: flexiblerer Partnerschaftsbonus erleichtert Verteilung von Familien- und Arbeitszeiten. Darunter steht neben dem Symbol einer Aktentasche: erhöhte zulässige Arbeitszeit hilft Einkommen und Familienzeit abzusichern. Als dritter Punkt steht neben dem Symbol eines Babys: mehr Unterstützung für Frühgeborene durch zusätzliche Elterngeldmonate.

Neuerungen beim Elterngeld in Sachen Partnerschaftsbonus 

Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Er stärkt die Beteiligung von Vätern am Elterngeld und eine partnerschaftliche Aufteilung bei der Kinderbetreuung. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Das heißt: Beide Elternteile mussten mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten. Die Sorge, diese Voraussetzung nicht erfüllen zu können und so möglichen Rückforderungen ausgesetzt zu sein, hielt bislang viele Eltern davon ab, sich für den Bonus zu entscheiden.

Wie viele Stunden kann ich künftig neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten?

Der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, wird auf 24 bis 32 Stunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Eltern können demnach im Schnitt eine Wochenstunde weniger oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr arbeiten als bisher. So haben sie auch während des Bezugs des Partnerschaftsbonus' mehr Spielraum in Bezug auf Lage und Umfang ihrer Arbeitszeit und können auf mögliche betriebliche oder persönliche Belange besser reagieren.

Wie werden Eltern von besonders früh geborenen Kindern unterstützt?

Eltern von Kindern, die sechs Wochen oder früher als geplant zur Welt kamen, erhalten einen weiteren Monat Basiselterngeld beziehungsweise zwei weitere Elterngeld Plus-Monate. Somit haben sie mehr Zeit, um mögliche Entwicklungsverzögerungen ihrer Kinder besser auffangen zu können.

Welche Verbesserungen gibt es beim Elterngeld noch?

Zahlreiche verwaltungsrechtliche Anpassungen und Klarstellungen verschlanken das Gesetz. Sie führen zu Entlastungen beim Antragsprozess und Verbesserungen bei der Bemessung des Elterngeldes für bestimmte Gruppen von Berechtigten. So wird die Situation von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften verbessert. Denn sie können beantragen, für die Elterngeldbemessung wie Nicht-Selbstständige behandelt zu werden. Auch Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, werden entlastet, indem sie den Umfang ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen müssen.

Elterngeldstellen können so zügiger entscheiden, und das Elterngeld kann auch besser in digitale Beantragungsverfahren eingebunden werden. Demselben Zweck dient die Einführung einer festen örtlichen Zuständigkeit. Anknüpfungspunkt ist nunmehr der Wohnsitz des Kindes.

Welche Änderungen gibt es beim Elterngeld aufgrund der Corona-Pandemie?

Die Bundesregierung hat in diesem Jahr bereits einige Änderungen beschlossen, um Nachteile für Eltern durch die Corona-Pandemie zu vermeiden. So wurde das Elterngeld angepasst, damit werdende und junge Eltern keine Nachteile haben, bei denen es aufgrund der Corona-Pandemie zu Verdienstausfällen kommt oder die die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können:

Eltern aus systemrelevanten Berufen können Elterngeldmonate bis Juni 2021 aufschieben.

Eltern verlieren ihren Partnerschaftsbonus nicht, wenn sie aufgrund der Covid-19-Pandemie aktuell mehr oder weniger arbeiten als geplant.

Werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind, müssen keine Verluste beim Elterngeld befürchten. Das Elterngeld wird aus dem ursprünglich erhaltenen Gehalt berechnet.

Wozu dient das Elterngeld und welche Formen gibt es?

Eine Mehrheit der jungen Eltern wollen sich heute beide sowohl Zeit für die Familie als auch für den Beruf nehmen. Der Staat unterstützt sie seit 2007 mit dem Elterngeld, das wegfallendes Erwerbseinkommen ersetzt. Eltern können zwischen Basiselterngeld und Elterngeld-Plus wählen oder beides kombinieren.

- Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Ein Elternteil kann mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld beziehen.

- Das Elterngeld-Plus gibt es für Eltern, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Es ist halb so hoch wie das Basiselterngeld, wird aber doppelt so lange gezahlt - bis zu 28 Monate. Vier zusätzliche Elterngeld-Plus-Monate bekommen Eltern, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am durchschnittlichen Netto-Monatseinkommen, das die Mutter oder der Vater im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt beim Basiselterngeld mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat.

 

Mehr Informationen zum Elterngeld gibt das Bundesfamilienministerium 

Das Bundeskabinett hat am 16. September einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Fast zwei Millionen Eltern haben das Elterngeld im vergangenen Jahr bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch drei Prozent. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen."

Der Gesetzentwurf enthält drei zentrale Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:

1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten

Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.

Fallbeispiele zu den Teilzeitmöglichkeiten:

Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie bis zu vier Monate lang zwischen 150 und 900 Euro im Monat - zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.
Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.
Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.
Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.
Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet - die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.

 

2. Frühchenmonat

Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Dadurch haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind.

Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.

Beispiel zum Frühchenmonat:

Das Kind wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.

 

3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.

Beispiel zu den Vereinfachungen und Klarstellungen:

Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.
Nach den allgemeinen Regeln wird er - wegen der einen selbstständigen Einnahme - wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist sein Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.
Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der zwölf Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.
Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.

Finanzierung und Einkommensgrenzen

Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten.

Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen - etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.


 

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Red 20230926

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