Mutterschutz für Frauen im öffentlichen Dienst

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Mutterschutz

Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch Teilzeitbeschäftigte oder geringfügig Beschäftigte), genießen während der Schwangerschaft und nach der Geburt einen besonderen Schutz durch das Mutterschutzgesetz. Das Mutterschutzgesetz hat die Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende (werdende) Mutter und das werdende Kind

  • vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz,
  • vor finanziellen Einbußen und
  • vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.

Weitere Informationen zum Mutterschutzgesetz können Sie auch bei den Ministerien von Bund und Ländern erfahren, die für Familien zuständig sind.

 

Mehr Informationen zu folgenden Themen:

Mutterschaftsgeld >>>weiter

Mutterschutzlohn >>>weiter

 

 


 

FrauenSache

eBook Frauen im öffentlichen Dienst für nur 7,50 Euro 

Das eBook Frauen im öffentlichen Dienst können Sie lesen, herunterladen oder ausdrucken. >>>Für 7,50 Euro können Sie es hier bestellen. Das eBook ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.

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>>>hier finden Sie die tageaktuellen Stellenangebote und Ausbildungsplaätze

 

 

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