Tarifrecht für Frauen im öffentlichen Dienst
Unser Link-TIPP:
I www.tarif-oed.de I
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Wichtige Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst:
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Tarifregelungen für Beschäftigte des Bundes, der Länder und Gemeinden
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Weitere tarifliche Regelungen, die zum Neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (u.a. TVÜ)
Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung (ATV)
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
Überleitungsregelungen >>>weiter
Wichtige Rundschreiben und Durchführungshinweise des Bundesinnenministeriums zum neuen Tarifrecht >>>weiter
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Ausgewählte Urteile zum Tarifrecht:
>>>weiter
Weitere tarifliche Regelungen:
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
>>> www.tarif-oed.de/bat_uebersicht
- Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT
- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb)
- Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis zum MTArb
- Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb
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BAT und MTArb regeln die wesentlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Krankenbezüge, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Die Eingruppierung in die Vergütungs- und Lohngruppe hängt von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Die Entgeltbeträge ergeben sich aus dem jeweils geltenden Vergütungs- und Lohntarifvertrag. Weitere tarifliche Leistungen wie Zuwendung und vermögenswirksame Leistung sowie Regelungen zur Altersteilzeit sind in ergänzenden Tarifverträgen vereinbart.
Für die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung) verweisen BAT und MTArb auf die besonderen Regelungen des ATV in Verbindung mit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
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Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Das neue Tarifrecht für den öffentlichen Dienst >>>weiter
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Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>>weiter
Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter >>>weiter |
Tarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst >>>weiter
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RatgeberService des DBW
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"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I