Lexikon Frauenratgeber: Erziehungsrente

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Erziehungsrente

Sie gehört eigentlich nicht wirklich zur :Hinterbliebenenrente, wohl aber zu den Renten wegen Todes: Die Erziehungsrente kann dann beantragt werden, wenn der geschiedene Mann gestorben ist. Sie tritt quasi an die Stelle des durch Tod weggefallenen Unterhalts für Kindererziehung und stammt aus den eigenen Versicherungsbeiträgen der Ex-Frau. Anspruchsberechtigt sind Versicherte, deren Ehe nach dem 30.6.1977 geschieden wurde, die ein eigenes oder das Kind des geschiedenen Mannes erziehen, nicht wieder geheiratet haben und bis zum Tod des geschiedenen Gatten die Wartezeit erfüllt haben. Die Erziehungsrente entspricht in der Höhe einer Vollrente, d.h. einer Rente wegen voller Erwerbsminderung.


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