Lexikon Frauenratgeber: Pflegezeiten

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Pflegezeiten

Wer einen Pflegedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden pro Woche zu Hause pflegt, für den werden von den Pflegekassen oder privaten Versicherungen seit 1995 Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt. Für die Pflegende wird dabei ein fiktiver Verdienst zugrunde gelegt, der sich an der Stufe der Pflegebedürftigkeit und am Umfang der Pflege orientiert.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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