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Mutterschutzlohn
Der Mutterschutzlohn dient der Einkommenssicherung während eines Beschäftigungsverbots. So dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Im Einzelnen sind die Beschäftigungsverbote in den Paragrafen 3, 4, 6 und 8 des Mutterschutzgesetzes geregelt. Muss eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise vor Beginn und nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aussetzen oder setzt der Arbeitgeber die werdende oder stillende Mutter auf einen anderen zumutbaren Arbeitsplatz um, so dass sie ihre Tätigkeit wechseln muss, braucht sie keine finanziellen Nachteile zu befürchten. Sie behält mindestens ihren bisherigen Durchschnittsverdienst (= Mutterschutzlohn). Weitere Informationen hierzu erteilt das Landesamt für Verbraucher-, Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales.
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Ratgeber "Frauen im öffentlichen Dienst" ab sofort als OnlineBuch
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Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes informieren sich durch die Ratgeber des DBW über wichtige Themen des Tarif- und Beamtenrechts. Die Bücher erläutern selbst komplizierte Sachverhalte verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und aktuell, schließlich wollen Angestellte, Arbeiter, Beamte, Auszubildende und Beamtenanwärter sowie Rentner und Ruhestandsbeamte auf dem Laufenden sein. Die Bücher können online bestellt werden, jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,00 Versandpauschale
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Link-Tipps zu unseren Partner-Websites Informationen des DBW für Beamte, Angestellte und Arbeiter www.dbw-online.de Infos zum öffentlichen Sektor: www.der-oeffentliche-sektor.de Der öffentliche Dienst: www.der-oeffentliche-dienst.de Informationen zum "Neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" www.tarif-oed.de Infos über die Bezahlung im öffentlichen Dienst www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de Tipps und Rat für Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten: www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de Tipps für Beamtinnen und Beamte www.beamten-online.de Infos für Tarifbeschäftigte und Beamte, die einen Nebenjob ausüben oder aufnehmen möchten: www.nebentaetigkeitsrecht.de Tipps für Berufseinsteiger (Auszubildende u. Beamtenanwärter) www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de Informationen für Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter www.beamtenanwaerter-online.de Informationen zur Besoldung der Beamten: www.besoldungsrecht.de Informationen zu den Reisekostenvergütungen www.reisekostenrecht.de Aktuelle Besoldungstabellen im Überblick www.besoldungstabelle.de Übersicht über die wichtigen Rechtsvorschriften für Beamte www.beamtengesetze.de Tipps zur Beihilfe des Bundes und der Länder, mit den Beihilfevorschriften des Bundes: www.die-beihilfe.de Vorschriften und nützliche Hinweise zum Beihilferecht: www.beihilferecht.de Die Beamtenversorgung: www.die-beamtenversorgung.de Rechtsvorschriften zur Beamtenversorgung: www.beamtenversorgungsrecht.de Informationen für Mitglieder in Personalvertretungen www.personalrat-online.de Informationen zur Gesundheit von A bis Z www.gesundheitvonabisz.de Die Datenbank mit mehr als 1.650 Kliniken, Kurhotels, Zahnkliniken www.klinikverzeichnis-online.de Urlaub in Deutschland mit der großen Gastgeberdatenbank von mehr als 5.000 Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Appartements, Ferienwohnungen, Ferienhäusern www.urlaubsverzeichnis-online.de Urlaub in Italien - mehr als 5.000 online buchbare Hotels und Unterkünfte: www.urlaubsverzeichnis-online.de/unterkunft/italien.php Hotels und Unterkünfte in Deutschland und Europa: www.hotelverzeichnis-online.de Tipps zum Einkaufen mit vielen Einkaufsvorteilen www.einkaufsvorteile.de Informationen zu Berufen und Ausbildungsplätzen im Dienstleistungsbereich www.dienstleistungsberufe.de Effektiv werben mit dem Marketing-Mix des DBW www.behoerdendatenbank.de ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Informationen für beamtete Beschäftigte in den Ländern www.landesbeamte.de Informationen für Beschäftigte im Polizeivollzug www.polizeivollzugsbeamte.de Informationen für Beschäftigte in der Finanz- und Steuerverwaltung www.steuerbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte bei der Bahn AG: www.bahnbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte in den Gemeindeverwaltungehn: www.gemeindebeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte in der Kommunalverwaltung: www.kommunalbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte im Justizdienst: www.justizbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte im Zolldienst: www.zollbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte in der Allgemeinen Verwaltung: www.verwaltungsbeamte.de Informationen für beamtete Beschäftigte bei der Post, Postbank und Telekom: www.post-beamte.de Infos über die Bezahlung im öffentlichen Dienst www.rund-ums-geld-im-oeffentlichen-dienst.de Informationen über das Beamtenrecht www.beamten-informationen.de Informationen über die Beamtenversorgung www.beamtenversorgung-online.de Informationen über die Beihilfe www.beihilfe-online.de Informationen über die Besoldung www.besoldung-online.de
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