Tarifrecht für Frauen im öffentlichen Dienst
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Wichtige Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
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Tarifregelungen für Beschäftigte des
Bundes, der Länder und Gemeinden
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Weitere tarifliche Regelungen, die
zum Neuen Tarifrecht für den
öffentlichen Dienst (u.a. TVÜ)
Tarifvertrag über die betriebliche
Altersversorgung (ATV)
Tarifvertrag für Auszubildende im
öffentlichen Dienst >>>weiter
Überleitungsregelungen >>>weiter
Wichtige Rundschreiben und
Durchführungshinweise des
Bundesinnenministeriums
zum neuen Tarifrecht >>>weiter
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Ausgewählte Urteile zum Tarifrecht:
>>>weiter
Weitere tarifliche Regelungen:
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)
>>> www.tarif-oed.de/bat_uebersicht
- Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT
- Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb)
- Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis
zum MTArb
- Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb
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BAT und MTArb
Mit dem BAT und MTArb wurden - vor dem Neuen Tarifrecht (Oktober 2005) - die wesentlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Krankenbezüge, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen geregelt. Die Eingruppierung in die Vergütungs- und Lohngruppe hing auch damals schon von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Die Entgeltbeträge ergaben sich aus dem jeweils geltenden Vergütungs- und Lohntarifvertrag. Weitere tarifliche Leistungen wie Zuwendung und vermögenswirksame Leistung sowie Regelungen zur Altersteilzeit sind in ergänzenden Tarifverträgen vereinbart.
Für die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung) verweisen BAT und MTArb auf die besonderen Regelungen des ATV in Verbindung mit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
Tarifrecht im öffentlichen Dienst
Das neue Tarifrecht für den
öffentlichen Dienst >>>weiter
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Bundesangestelltentarifvertrag
(BAT) >>>weiter
Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen
und Arbeiter >>>weiter
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Tarifvertrag für Auszubildende im
öffentlichen Dienst >>>weiter
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Red UT 20210406
mehr zu: Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz