Frauen im öffentlichen Dienst: Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) - Übersicht

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Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG)

Fassung vom 20.12.2015, letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert, § 14a eingefügt und § 23 aufgehoben (alter § 24 wird § 23) durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBl. S. 609).

 

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 1 Ziele des Gesetzes

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Grundsätze

Zweiter Abschnitt
Gleichstellung von Frauen und Männern

§ 5 Aufstellen von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen

§ 6 Inhalt des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes

§ 7 Verfahren zur Aufstellung von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen, Bekanntmachung, Berichte

§ 8 Vergabe von Ausbildungsplätzen

§ 9 Ausschreibungen

§ 10 Bewerbungsgespräche

§ 11 Auswahlentscheidungen

§ 12 Personalentwicklung

§ 13 Gremien

 

Dritter Abschnitt
Vereinbarkeit von Familie und Beruf

§ 14 Arbeitsbedingungen, Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

§ 14a Betreuungskosten bei besonderen Einsatzlagen

 

Vierter Abschnitt
Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

§ 15 Bestellung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

§ 16 Dauer der Bestellung und Abberufung

§ 17 Aufgaben und Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten

§ 18 Information und Austausch

§ 19 Widerspruchsrecht

§ 20 Rechtsschutz

§ 21 Dienstliche Stellung

 

Fünfter Abschnitt
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 22 Neuerrichtung, Auflösung und Eingliederung von Dienststellen

§ 23 Rechte der Menschen mit Behinderung

§ 24 Aufgaben der kommunalen Frauenbüros

§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

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Red 20230922

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