Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland Pfalz - Übersicht -

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

 


Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz - Übersicht -

 

vom 22. Dezember 2015, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. S. 287).


Inhaltsübersicht

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1    Ziele

§ 2    Geltungsbereich

§ 3    Begriffsbestimmungen

§ 4    Berichtspflichten

 

Teil 2
Fördermaßnahmen

§ 5    Gleichstellung von Frauen und Männern

§ 6    Vereinbarkeit von Beruf und Familie

§ 7    Ausschreibung von Positionen

§ 8    Einstellung und Beförderung

§ 9    Vergabe von Ausbildungsplätzen

§ 10    Besondere Auswahlverfahren

§ 11    Teilzeitbeschäftigung

§ 12    Beurlaubung

§ 13    Fortbildung

 

Teil 3
Gleichstellungspläne

§ 14    Erstellung

§ 15    Mindestinhalt

§ 16    Umsetzung

§ 17    Unterbliebene Erstellung, Mängel, Nicht-Umsetzung

 

Teil 4
Gleichstellungsbeauftragte

§ 18    Bestellung

§ 19    Dauer und Ende der Bestellung, Neubestellung

§ 20    Rechtsstellung

§ 21    Freistellung

§ 22    Aufgabenbezogene Fortbildung

§ 23    Aufgaben

§ 24    Befugnisse und Rechte

§ 25    Beteiligung

§ 26    Verschwiegenheit und Datenschutz

§ 27    Stellvertreterin

§ 28    Ansprechpartnerin

§ 29    Beanstandungsrecht

§ 30    Rechtsschutz

 

Teil 5
Gremien, Unternehmensbeteiligungen und Auftragsvergabe

§ 31    Besetzung von Gremien

§ 32    Beteiligung an privatrechtlichen Unternehmen

§ 33    Vergabe öffentlicher Aufträge

 

Teil 6
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 34    Übergangsbestimmungen

§ 35    Verwaltungsvorschriften


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 


Red 20230925

 

 

AB hier bitte alles drin lasse, liebe Gudrun

 

Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
vom 11. Juli 1995

Inhaltsübersicht

Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Ziele

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Rechte der Personalvertretungen
und der Schwerbehinderten

§ 4 Begriffsbestimmungen

Zweiter Abschnitt Fördermaßnahmen

§ 5 Erstellung von Frauenförderplänen

§ 6 Mindestinhalt eines
Frauenförderplanes

§ 7 Einstellung und Beförderung

§ 8 Ausbildung

§ 9 Härteklausel

§ 10 Stellenausschreibung

§ 11 Teilzeitbeschäftigung

§ 12 Beurlaubung

§ 13 Fortbildung

§ 14 Gremien

Dritter Abschnitt
Gleichstellungsbeauftragte

§ 15 Bestellung

§ 16 Widerruf der Bestellung

§ 17 Rechtsstellung

§ 18 Aufgaben und Befugnisse

§ 19 Beanstandungsrecht

Vierter Abschnitt
Übergangs- und
Schlussbestimmungen

§ 20 Berichtspflicht

§ 21 Übergangsbestimmung

§ 22 Verwaltungsvorschriften

§ 23 Änderung des
Landesbeamtengesetzes
Rheinland-Pfalz

§ 24 Änderung des
Universitätsgesetzes

§ 25 Änderung des Fachhochschulgesetzes

§ 26 Inkrafttreten

 

 


 

mehr zu: Rheinland-Pfalz
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024