Saarland: Landesgleichstellungsgesetz (LGG) - Übersicht -

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Saarland: Landesgleichstellungsgesetz - LGG

vom 24. April 1996, zuletzt geändert durch Artikel 109 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629).

Inhaltsverzeichnis

 

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 1 Gesetzesziel und allgemeine Grundsätze

§ 2 Geltungsbereich

§ 2a Geltungsbereich bei wirtschaftlicher Beteiligung des Landes, der Gemeinden, der Landkreise oder des Regionalverbandes Saarbrücken

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Benachteiligungsverbote

§ 5 Anrechnungszeiten

 

Abschnitt 2
Personalplanung zur Frauenförderung

§ 6 Statistische Erhebung; Verordnungsermächtigung

§ 7 Grundsätze eines Frauenförderplans

§ 8 Inkraftsetzen des Frauenförderplans

§ 9 Berichtspflicht

 

Abschnitt 3
Stellenausschreibung, Auswahlverfahren

§ 10 Stellenausschreibung

§ 11 Vorstellungsgespräche

§ 12 Auswahlentscheidungen

§ 13 Einstellungen, Beförderung und Übertragung höherwertiger Tätigkeiten

§ 14 Umkehr der Beweislast

 

Abschnitt 4
Berufliche Qualifizierung

§ 15 Berufliche Fort- und Weiterbildung

 

Abschnitt 5
Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer

§ 16 Familiengerechte Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen

§ 17 Teilzeitarbeit; Telearbeit

§ 18 Beurlaubung ohne Dienstbezüge

§ 19 Hinweispflicht

 

Abschnitt 6
Maßnahmen zur Vorbeugung und Vorgehensweise gegen sexuelle Belästigung

§ 20 Sexuelle Belästigung

 

Abschnitt 7
Frauenbeauftragte

§ 21 Frauenbeauftragte

§ 22 Wahl und Stellung der Frauenbeauftragten; Verordnungsermächtigung

§ 22a Gesamtfrauenbeauftragte

§ 22b Gemeinsame Frauenbeauftragte der Schulformen

§ 23 Aufgaben und Rechte der Frauenbeauftragten

§ 24 Widerspruchs- und Schlichtungsverfahren

§ 24a Gerichtliches Verfahren

§ 25 Zusammenarbeit mit anderen Stellen

§ 26 (weggefallen)

 

Abschnitt 8
Sonstige Regelungen

§ 27 Auftragsvergabe und staatliche Leistungen

§ 28 Sprache

§ 29 Gremien; Verordnungsermächtigung

 

Abschnitt 9
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 30 Übergangsvorschriften

§ 31 Inkrafttreten


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Red 20230925
 

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