Thüringer Gleichstellungsgesetz (ThürGleichG) - Übersicht -

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!




Thüringer Gleichstellungsgesetz - Übersicht -

vom 6. März 2013, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 4. Oktober 2021 (GVBl. S. 508, 520).


Inhaltsübersicht

 

Erster Teil
Allgemeines; Gleichstellungsbeauftragte,
Vertrauensfrau
Erster Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Gesetzesziel

§ 3 Begriffsbestimmungen

 

Zweiter Abschnitt
Fördermaßnahmen

§ 4 Gleichstellungsplan

§ 5 Statistische Angaben

§ 6 Stellenausschreibung

§ 7 Auswahlverfahren

§ 8 Einstellung, beruflicher Aufstieg, Qualifikation

§ 9 Fortbildungsmaßnahmen

§ 10 Familiengerechte Arbeitszeit

§ 11 Beurlaubung, Wiedereinstieg

§ 12 Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung, Tele- und Heimarbeit sowie familienbedingter Beurlaubung

 

Dritter Abschnitt
Gremien und Berichtspflicht

§ 13 Gremien

§ 14 Berichtspflicht

 

Vierter Abschnitt
Gleichstellungsbeauftragte, Vertrauensfrau

§ 15 Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, Bestellung der Vertrauensfrau, Bestellung einer Gesamtvertretung

§ 16 Erlöschen und Widerruf

§ 17 Status

§ 18 Aufgaben

§ 19 Rechte

§ 20 Einspruchsrecht

§ 21 Rechtsschutz

 

Zweiter Teil
Gleichstellungsbeauftragte in Gemeinden mit mehr als 20 000 Einwohnern und Landkreisen

§ 22 Status

§ 23 Aufgaben

§ 24 Rechte

 

Dritter Teil
Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann

§ 25 Bestellung

§ 26 Aufgaben und Rechte

 

Vierter Teil
Chancengleichheitsprüfung, geschlechtergerechte Haushaltsführung, Sprache

§ 27 Chancengleichheitsprüfung, geschlechtergerechte Haushaltsführung

§ 28 Sprache

 

Fünfter Teil
Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 29 Übergangsbestimmungen

§ 30 Gleichstellungsbestimmung


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 


Red 20230927

 

mehr zu: Thüringen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024