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Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg (Landesgleichstellungsgesetz - LGG): § 9a Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Zweiter Abschnitt
Frauenförderung im öffentlichen Dienst
§ 9a Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
(1) Sexuelle Belästigungen sind Diskriminierungen und Dienstpflichtverletzungen. Es gehört zur Dienstpflicht von Beschäftigten mit Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, sexuellen Belästigungen von Beschäftigten entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen sexueller Belästigung nachzugehen.
(2) Die Beschwerde von Betroffenen darf nicht zu Benachteiligungen führen.
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Red 20230921