Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche! |
>>>zur Übersicht des Gleichstellungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG): § 23 Verwaltungsvorschriften
§ 23 Verwaltungsvorschriften
Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt das für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständige Ministerium. Die übrigen Ministerien können im Einvernehmen mit dem für die Gleichstellung von Frau und Mann zuständigen Ministerium ergänzende Regelungen für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen. Soweit die Verwaltungsvorschriften sich auch auf die Gemeinden und Gemeindeverbände oder deren verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form erstrecken, bedarf es insoweit des Einvernehmens mit dem für Kommunales zuständigen Ministerium.
Vorteile für den Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst |
Red 20230925