Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland Pfalz: § 10 Besondere Auswahlverfahren

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Landesgleichstellungsgesetz (LGG) von Rheinland-Pfalz: § 10 Besondere Auswahlverfahren

 

§ 10 Besondere Auswahlverfahren

Zu Gunsten von diskriminierungsfreien Verfahren zur Personalauswahl, die Benachteiligungen oder Bevorzugungen aufgrund des Geschlechts verhindern sollen, kann von § 8 Abs. 3 und § 9 abgewichen werden.


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Red 20230925

 

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