Bayerisches Gleichstellungsgesetz (BayGlG): Art. 24 Inkrafttreten

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Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG): Art. 24 Inkrafttreten

 

Fünfter Teil - Schlußvorschriften

Art. 24 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1996 in Kraft.
München, den 24. Mai 1996
Der Bayerische Ministerpräsident
Edmund Stoiber


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Red 20230921

 

 

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