Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!
>>>zur Übersicht des Landesgleichstellungsgesetzes von Bremen
Gesetz zur Gleichstellung von Frau und Mann im öffentlichen Dienst des Landes Bremen (Landesgleichstellungsgesetz): § 18 Übergangsvorschriften
Abschnitt IV
Frauenbeauftragte
§ 18 Übergangsvorschriften
(1) Die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden erstmals spätestens ein halbes Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gewählt.
(2) Die erste Analyse nach § 6 Abs. 1 ist mit Stichtag vom 1. des 3. Monats nach Inkrafttreten dieses Gesetzes zu erstellen.
Vorteile für den Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Zahnzusatzversicherung - |
Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst |
Red 20230921