Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG): § 4 Familiengerechte Arbeitsgestaltung

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Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG): § 4 Familiengerechte Arbeitsgestaltung

 

Zweiter  Teil
Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit

§ 4 Familiengerechte Arbeitsgestaltung

Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeiten in der Dienststelle sind, soweit die Erfüllung der dienstlichen Aufgaben das zulässt, so zu gestalten, dass Frauen und Männer ihre Erwerbsarbeit mit ihrer Familienarbeit vereinbaren können.



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Red 20230922

 

 

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