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Beitragszeiten

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Beitragszeiten

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Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Arbeitseinkommen sind die Beitragszeiten ausschlaggebend für die Höhe der späteren Rente. Die Beitragszeit wird entsprechend dem Verhältnis von in einem Jahr erzieltem persönlichen Bruttoarbeitsentgelt zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten berechnet und in Entgeltpunkte umgerechnet. Wenn z. B. 2004 das durchschnittliche Einkommen aller Versicherten bei 29.428 Euro lag und das beitragspflichtige Einkommen einer Versicherten genauso hoch war, erhält sie hierfür einen Entgeltpunkt. Lag der Verdienst niedriger, liegt der Entgeltpunktwert unter 1,0, bei höherem Verdienst liegt er über 1,0. Entgeltpunkte gibt es auch für beitragsfreie und -geminderte Zeiten. Beitragsfreie Zeiten sind  Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeiten, in denen die Versicherte keine Beiträge aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung abführen konnte. Beitragsgeminderte Zeiten sind Monate, in denen sowohl Beiträge abgeführt, als auch Anrechnungs-, Zurechnungs- oder Ersatzzeiten geltend gemacht werden können. Nur Lücken – also Zeiten ohne Beitragszahlungen (Selbstständigkeit, Hausfrauen ohne Kinderberücksichtigungszeiten) – wirken sich negativ aus. Sie werden mit einem Verdienst von null Euro bewertet. Die Beitragszeiten werden unabhängig vom Familienstand angerechnet, wenn 25 Versicherungsjahre voll sind.

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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
>>> hier bestellen
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