Lexikon Frauenratgeber: Job-Sharing

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Job-Sharing

Ein Arbeitszeitmodell, das in der Praxis längst nicht so verbreitet ist wie beispielsweise Gleitzeit, - Sabbatical oder Zeitkonten, ist das Job-Sharing. Hierbei teilen sich zwei oder mehrere Beschäftigte Arbeitsplatz und -zeit. Wer wann wie lange arbeitet, legt das Team selbst fest. Es können Halbtagsrhythmen ebenso vereinbart werden wie wöchentliche oder monatliche Wechsel (z. B. ärztlicher Dienst in Krankenhäusern). Geteilt werden können nicht nur Vollzeitarbeitsplätze, drei Teammitglieder können auch eine Funktion mit 60 Wochenstunden ausfüllen. § 13 TzBfG regelt diese Form der Teilzeitarbeit und auch die für den :Personalrat wichtigen Bestimmungen wie den Ausschluss der Vertretungspflicht oder das Verbot einer Änderungskündigung bei Ausscheiden eines Arbeitsplatzteilhabers.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 

mehr zu: Frauenratgeber
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024