Lexikon Frauenratgeber: Chancengleichheit

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Chancengleichheit

Chancengleichheit bedeutet das Recht auf eine gerechte Verteilung von gesellschaftlichen Reichtümern zwischen Frauen und Männern. Dazu gehört insbesondere das Verbot von Diskriminierung, beispielsweise aufgrund des Geschlechtes, der Religion oder der Herkunft. Das - Antidiskriminierungsgesetz kann einen Beitrag dazu leisten. Ein weiteres Instrument ist das BGleiG, über das die - Gleichstellungsbeauftragte in die Lage versetzt wird, unmittelbare und mittelbare - Diskriminierung einigermaßen zu vermeiden. Auch - Gender Mainstreaming kann Ansatzpunkte für Chancengleichheit liefern. Einige wenige Unternehmen haben sich sogar dem Wett bewerb um das - Total E-Quality-Prädikat gestellt und sich, wie z. B. die Telekom, Leitsätze zur Verwirklichung von Chancengleichheit gegeben.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 

 

mehr zu: Frauenratgeber
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024