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Gleichstellungscontrolling

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Gleichstellungscontrolling

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„Über 50 Jahre garantierte Gleichberechtigung und mehr als 15 Jahre vorgeschriebene Frauenförderung haben es nicht erreichen können, dass im beruflichen Alltag des öffentlichen Dienstes Frauen auf verantwortlichen Entscheidungsebenen trotz Leistungsprinzips so gut wie nicht vertreten sind". Dr. Maria-Theresia Kratz konstatiert daraus im Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, „dass Entscheidungsraster und -kriterien noch immer von leistungsfremden Rahmenvorhaben {z. B. Verfügbarkeit) bestimmt werden". Deshalb also: Statistik als Kontrollinstrument. Bereits im Vorfeld des alle vier Jahre fälligen Erfahrungsberichts zur Umsetzung des BGleiG – und was auf Länderebene aus den Gleichstellungsregelungen geworden ist, regeln die jeweiligen Förderpläne dort – müssen die Dienststellen eine Jahresstatistik führen (§ 24 Abs. 1). Zu erfassen sind Ausgangslage und Veränderungen 

- unter den Beschäftigten, gegliedert nach Voll- und Teilzeitätigkeit sowie familienbedingter Beurlaubung,
- bei Bewerbung, Einstellung, beruflichem Aufstieg und Fortbildung,
- sowie deren Noten bei den dienstlichen Beurteilungen im Berichtsjahr, gegliedert nach Voll- und Teilzeitätigkeit". Das Ergebnis ist der obersten Bundesbehörde vorzulegen. 

Vor allem beim letzten Punkt können Rückschlüsse auf die Beurteilungs- und Beförderungspraxis gezogen werden und darauf, wie das „Leistungsprinzip" bei Frauen und Männern gehandhabt wird. Anhand dieser Überprüfungen hat die Gleichstellungsbeauftragte einen ziemlich aktuellen Überblick über die Beschäftigtenentwicklung und kann die Wirksamkeit von Fördermaßnahmen über einen längeren Beobachtungszeitraum hinweg einschätzen. 

Im Gleichstellungsbericht (§ 25 BGleiG), der an die oberste Dienstbehörde weitergeleitet wird, sollen nach § 11 Abs. 6 BGleiG zwar auch die Gründe genannt werden, warum dieses oder jenes Ziel des Gleichstellungsplans nicht erreicht wurde. Damit werden zwar Informationen über Stelleneinsparungen, Aufgabenverlagerung oder Stelleneinsparungen weitergegeben, Konsequenzen, sprich Sanktionen wegen Nichteinhaltung einzelner Regelungen sind aber so gut wie nicht zu erwarten.  

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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
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