Lexikon Frauenratgeber: Schwerbehinderung

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Schwerbehinderung

Die Inanspruchnahme der - Antragsaltersgrenze für Schwerbehinderte ab vollendetem 60. Lebensjahr hat einen - Versorgungsabschlag zur Folge, wenn der Ruhestand vor Ablauf des Monats beginnt, in dem das 63. Lebensjahr vollendet wird. Der Abschlag beträgt für jedes Ruhestandsjahr vor dem 63. Geburtstag 3,6 Prozent und ist auf 10,8 Prozent begrenzt.


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