Lexikon Frauenratgeber: Wiedereinstieg

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Wiedereinstieg

Bei der Berufswahl stellen Frauen bereits die Weichen für die Zukunft, indem sie häufig Berufe wählen, die ihnen später die Vereinbarkeit mit Familie ermöglichen. Die Rollenverteilung funktioniert auch unbewusst. Wie aber ist das, wenn Elternzeit, familienbedingte Beurlaubung oder Teilzeit vorüber sind? Gehen Frauen wieder in ihren alten Beruf zurück oder orientieren sie sich, diesmal vielleicht ganz bewusst, neu? Die Rückkehr in den Beruf will in jedem Fall geplant sein. Ein völliger Neuanfang ist angesichts der Arbeitsmarktlage nicht ganz einfach, aber machbar. Beim Wiedereinstieg in den ursprünglichen Beruf helfen die Gleichstellungspläne

des Bundes und der Länder. Sie räumen Beschäftigten, die aus familiären Gründen beurlaubt oder auf Teil- oder Elternzeit waren, das vorrangige Recht auf eine Vollzeitstelle bzw. den alten Arbeitsplatz ein. Noch während sie ihre Familienpflichten wahrnehmen, muss ihnen die Teilnahme an Fortbildungen (und damit Anspruch auf bezahlte Freistellung nach der Beurlaubung) und der Einsatz als Urlaubs- und Krankheitsvertretung ermöglicht werden (§ 14 Abs. 1, 2 BGleiG). Und zwar müssen solche Maßnahmen auch wirklich geeignet sein, die Verbindung zum Beruf zu halten bzw. den Wiedereinstieg zu erleichtern. Dazu notwendige Beratungsgespräche (§ 14 Abs. 3 BGleiG) können innerhalb der Dienststelle helfen, entsprechende Personalplanungen vorzunehmen.

(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Familiengerechte Arbeitszeiten)

Bereits zum Internationalen Frauentag 2009 haben BMFSFJ und die Bundesagentur für Arbeit 17 Modellprojekte gestartet, die Frauen nach einer mehrjährigen Auszeit beim Wiedereinstieg in den Beruf helfen sollen. Zusätzlich wurde ein Internetportal eröffnet, das Frauen Information und Beratung bietet. Im Rahmen der Projekte werden z.B. auch Muster-Betriebsvereinbarungen mit Arbeitgebern entwickelt, die Zusammenarbeit mit Personalverantwortlichen gesucht und Workshops für Ehemänner angeboten, die ihre Frauen aktiv unterstützen wollen. Schwerpunktmäßig wendet sich jedes Projekt an Frauen mit besonderer Qualifikation oder Alleinerziehende. Dieses sogenannte ESF-Programm sollte im Februar 2012 enden, wurde aber vom Bundesfamilienministerium bis Ende 2013 verlängert und mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 7 Millionen Euro ausgestattet. Laut BMFSFJ hat das Programm seine Zielgruppe erreicht. 70 Prozent der Projektteilnehmerinnen – im Durchschnitt 35 bis 44 Jahre alt, zwei Kinder, über sechs Jahre nicht erwerbstätig – konnten anscheinend in Arbeit vermittelt werden. Bewährt habe sich auch der „Wiedereinstiegsrechner". Er helfe, den persönlichen, wirtschaftlichen Vorteil eines
Wiedereinstiegs nach familienbedingter Erwerbsunterbrechung zu berechnen.

  

Weit weniger euphorisch war Helene Wildfeuer, Vorsitzende der dbb-Bundesfrauenvertretung. Sie kritisierte während einer Fachtagung unter dem Motto „Karrierek(n)ick Kind? Beruflicher Wiedereinstieg – Aber wie!", dass auch im öffentlichen Dienst Kinder nicht selten einen Karriereknick für Frauen bedeuteten. Wer wegen Kinderbetreuung länger als fünf Jahre aussetze, könne laut TVöD zurückgestuft werden. Auch für Beamtinnen, die in den Beruf zurückkehrten, gebe es oft Benachteiligungen und Verantwortungsverlust. Zu gering sei auch der Anteil weiblicher Führungskräfte im öffentlichen Dienst. Wildfeuer: „Ohne gesetzliche Regelungen können wir den Frauenanteil ... nicht ausreichend erhöhen. Eine selbstverpflichtende - Quote reicht nicht aus."


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