Familiengrechte Arbeitszeiten in Bund und Ländern

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"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
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Familiengrechte Arbeitszeiten in Bund und Ländern
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| Bund |
§§ 12 – 15
Familiengerechte Arbeitszeiten: Verpflichtung zu Angeboten an alle Beschäftigten mit Familienpflichten, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit/Beurlaubung: Grundsätzliche Antragsmöglichkeit auch bei Stellen mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, andere Arbeitszeitmodelle im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung im Einzelnen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen und Neubemessung der Aufgaben
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Vorrangige Berücksichtigung nach dem Leistungsprinzip
Wiedereinstieg: Angebote von Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung
Benachteiligungsverbot: unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen (gilt auch bei Telearbeitsplätzen), Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig |
Baden-Württemberg Chancengleich-heitsgesetz (ChancenG) |
§§ 13 – 15
Familiengerechte Arbeitszeiten: Individueller Antrag bei Familienpflichten, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Beteiligung der Frauenvertreterin bei Nichtentsprechung
Familienbedingte Teilzeit: Unter Einbeziehung der Frauenvertreterin Bereitstellung ausreichender Teilzeitstellen, auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Folgen, Telearbeit bevorzugt für Beschäftigte mit Familienpflichten
Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung
Wiedereinstieg: Erleichterung des Wiedereinstiegs, rechtzeitige Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung
Benachteiligungsverbot: berufliche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten wie Vollzeitbeschäftigte, Teilzeit oder Telearbeit darf keine geringerwertigen Aufgaben zur Folge haben |
| Bayern |
Art. 10 – 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Die flexible Arbeitszeitgestaltung ist zu ermöglichen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Stellen mit Vorgesetzten- oder Leitungsaufgaben Beurlaubung: Gelegenheit zu Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der BeurlaubungVorzeitige
Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes
Wiedereinstieg: nach Möglichkeit, entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung
Benachteiligungsverbot: keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe sie rechtfertigen, Gleichbehandlung von Beurlaubung und Teilzeit nicht zwangsläufig |
| Berlin |
§§ 10, 11
Familiengerechte Arbeitszeiten: Berücksichtigung individueller Bedürfnisse durch Vorgesetzte, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, auch im Schichtdienst möglich
Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch in gehobenen und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste und Neubemessung der Aufgaben
Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Angebot eines gleichwertigen Vollzeitarbeitsplatzes, vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung
Wiedereinstieg: Bekanntgabe der Ausschreibungen |
| Brandenburg |
§§ 17 – 19
Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag sind im Einzelfall geänderte tägliche und wöchentliche Arbeitszeiten einzuräumen, gilt unabhängig vom Familienstand
Familienbedingte Teilzeit: Arbeitszeitreduzierung auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf sozialversicherungs- und tarifrechtliche Folgen
Beurlaubung: Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Vorrang bei Beschäftigung zur Überbrückung dienstlicher Engpässe, Gespräche zur Beschäftigung während und nach der Beurlaubung
Wiedereinstieg: Anspruch auf Vollzeit, vorrangige Berücksichtigung nach Qualifikation
Benachteiligungsverbot: Keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung |
| Bremen |
§§ 8, 10
Familiengerechte Arbeitszeiten: Arbeitsplätze sind so zu gestalten, dass sie vorübergehend Teilzeit oder ermäßigte Arbeitszeit erlauben, auch Stellen im gehobenen und höheren Dienst
Familienbedingte Teilzeit: –
Beurlaubung: Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend Stellenplan |
| Hamburg |
§§ 12, 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: Organisatorische Voraussetzungen für Teilzeit, auch in höheren Bezahlungsgruppen und Stellen mit Vorgesetzten- und Führungsaufgaben
Familienbedingte Teilzeit: Vorrangige Berücksichtigung bei Stellenbesetzungen bei gleichwertiger Qualifikation
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Qualifikation
Benachteiligungsverbot: gleiche Berufschancen wie Vollzeitbeschäftigte |
| Hessen |
§§ 12, 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: Verstärkt Angebote für familienfreundliche Arbeitszeiten für Beschäftigte mit Familienpflichten, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Teilzeit auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen möglich
Familienbedingte Teilzeit: soweit keine dringenden dienstliche Belange entgegenstehen, Hinweis auf renten-, arbeitslosenversicherungs- und versorgungsrechtliche Folgen
Beurlaubung: vorrangige Berücksichtigung für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse bei vorübergehendem Personalbedarf, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Benachteiligungsverbot: Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungschancen |
| Mecklenburg-Vorpommern |
§§ 7, 8
Familiengerechte Arbeitszeiten: Bei Bedarf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten, schriftliche Begründung der Ablehnung, auch im Schichtdienst und gehobenen und Leitungspositionen möglich
Familienbedingte Teilzeit: Hinweis auf sozialversicherungs-, beamten- und tarifvertragliche Folgen, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, in besonderen Fällen Kostenerstattung für Kinderbetreuung
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: angemessene Berücksichtigung bei Neubesetzungen
Wiedereinstieg: Angebot eines Vollzeit- oder Teilzeitarbeitsplatzes in gleichwertiger Funktion
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Werdegangs |
| Niedersachsen |
§§ 13 – 16
Familiengerechte Arbeitszeiten: Auf Antrag flexible Arbeitszeitgestaltung, soweit nicht überwiegende dienstliche Belange entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Leitungspositionen, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung, Zusammenfassung der Stellenreste mit personellem Ausgleich, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Benachteiligungsverbot: Gleiche berufliche Aufstiegs- und Fortbildungschancen |
| Nordrhein-Westfalen |
§§ 13, 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: bedarfsgerechtes Angebot, auch in Vorgesetzten- und Leitungspositionen, Hinweis auf beamten-, arbeits-, versorgungs- und rentenrechtliche Folgen, personeller oder organisatorischer Ausgleich
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen, Gespräche zur Beschäftigung nach der Beurlaubung
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Änderungen werden vorrangig zugelassen, wenn dem nichts entgegensteht
Wiedereinstieg: Einsatz in der Regel am alten Dienstort oder wohnortnah
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe vorliegen |
| Rheinland-Pfalz |
§§ 11, 12
Familiengerechte Arbeitszeiten: organisatorische und haushaltsrechtliche Voraussetzungen für zusätzliche Teilzeitstellen sind zu schaffen, auch bei Vorgesetzten- und Leitungspositionen Familienbedingte
Teilzeit: auf Antrag, soweit zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf beamten-, arbeits- und versorgungsrechtliche Folgen
Beurlaubung: Anträgen ist zu entsprechen, Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Wiedereinstieg: Vorrang bei gleichwertiger Qualifikation
Benachteiligungsverbot: gleiche Chancen zur beruflichen Entwicklung |
| Saarland |
§§ 16 – 19
Familiengerechte Arbeitszeiten: Angebote familiengerechter Arbeitszeiten unter Beachtung dienstlicher Gegebenheiten, auch bei Stellen mit Leitungsaufgaben, Erprobung von Arbeitszeitmodellen, Ergebnisbericht an Landtag nach 5 Jahren Laufzeit
Familienbedingte Teilzeit: soweit nicht zwingende dienstliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen, schriftliche Begründung der Ablehnung, Hinweis auf renten- und versorgungsrechtliche Folgen, existenzsicherndes Einkommen, aber Ausschluss geringfügiger Beschäftigung
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit nach dienstlichen Möglichkeiten
Wiedereinstieg: Anspruch auf eine Vollzeitstelle haben Frauen, die die Arbeitszeit wegen Familienpflichten befristet auf höchstens 5 Jahre unter Angabe des anschließenden Vollzeitbeschäftigungswunsches reduzieren
Benachteiligungsverbot: es dürfen keine dienstlichen Nachteile entstehen |
| Sachsen |
§§ 10 – 13
Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, Hinweis auf sozialversicherung-, beamten- und tarifrechtliche Folgen, schriftliche Begründung der Ablehnung
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung auf Antrag, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung bei gleichwertiger Eignung
Wiedereinstieg: Angebot einer Vollzeitstelle in bisheriger Funktion
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, keine Nachteile bei dienstlicher Beurteilung, unterschiedliche Behandlung nur bei zwingend sachlichen Gründen notwendig |
| Sachsen-Anhalt |
§§ 8, 9
Familiengerechte Arbeitszeiten: Schaffung flexibler Arbeitszeiten und Teilzeitmöglichkeiten, soweit zwingende dienstliche Interessen nicht entgegenstehen
Familienbedingte Teilzeit: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen, schriftliche Begründung der Ablehnung
Beurlaubung: Vertretungs- und Aushilfstätigkeiten, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: Aufstockung der Arbeitszeit entsprechend personalwirtschaftlicher Möglichkeiten
Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung von Teilzeitkräften nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, bei Beurlaubten unter Wahrung dienstlicher Interessen in Teilzeit |
| Schleswig-Holstein |
§§ 12 – 14
Familiengerechte Arbeitszeiten: Dauerarbeitsverhältnisse im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen
Familienbedingte Teilzeit: alle Arbeitsplätze, soweit nicht zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen, Hinweis darauf in Arbeitsplatzausschreibung, Zusammenfassung von Reststellen und personeller Ausgleich, Ausschluss geringfügiger Beschäftigung
Beurlaubung: Vorrang bei Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Wiedereinstieg: vorrangige Berücksichtigung bei Neubesetzung eines gleichwertigen Arbeitsplatzes
Benachteiligungsverbot: Keine Benachteiligung in beruflicher Entwicklung |
| Thüringen |
§§ 9 – 11
Familiengerechte Arbeitszeiten: im Einzelfall und im Rahmen der gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen Regelungen
Familienbedingte Teilzeit: ausreichendes Angebot entsprechend dienstlicher Möglichkeiten, auch bei Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, Ablehnung muss begründet und auf Antrag der Frauenbeauftragten mitgeteilt werden, Hinweis auf sozialversicherungs-, arbeits- und tarifrechtliche Folgen
Beurlaubung: Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Teilnahme an Fortbildungsprogrammen
Vorzeitige Rückkehr zur Vollzeit: vorrangige Berücksichtigung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei Neubesetzung von Vollzeitstellen
Wiedereinstieg: Angebot eines gleichwertigen Arbeitsplatzes, möglichst am alten Dienstort
Benachteiligungsverbot: Keine Beeinträchtigung des beruflichen Fortkommens, unterschiedliche Behandlung von Teilzeitkräften zu zulässig, wenn zwingende sachliche Gründe es rechtfertigen, eine regelmäßige Gleichbehandlung von Beurlaubten und Teilzeitkräften erfolgt nicht automatisch, Beurteilung auf Antrag vor Beurlaubung |
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- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
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