Lexikon Frauenratgeber: Anrechnungszeiten

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Anrechnungszeiten

Für die Höhe der späteren Rente relevante Anrechnungszeiten sind Zeiten wegen Krankheit, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit und Ausbildungssuche, wenn dadurch eine versicherungspflichtige Tätigkeit unterbrochen wird. Nach dem 17. und vor Ende des 25. Lebensjahres werden diese Zeiten auch ohne Unterbrechung angerechnet.

 


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 

mehr zu: Frauenratgeber
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024