Lexikon Frauenratgeber: Unterhaltsbeiträge

Werbung mit Banner bzw. Textlink: Diesen Platz können Sie mieten! Schon zum Festpreis von 250 Euro für 6 Monate oder 400 Euro für 12 Monate können Sie einen Banner buchen, der auf allen Einzelseiten dieser Website frauen-im-oeffentlichen-dienst.de eingeblendet wird. Bei Interesse, einfach dieses Formular ausfüllen oder schreiben Sie uns Ihre Wünsche!

Zurück zur Übersicht des Ratgebers "FrauenSache im öffentlichen Dienst"

Unterhaltsbeiträge

Unterhaltsbeiträge, auf die Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen angerechnet werden, kann vom überlebenden Ehegatten beantragt werden, wenn die Ruhestandsbeamt in zum Zeitpunkt der Eheschließung das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat und die Ehe nach Beginn des Ruhestands geschlossen wurde. Der überlebende Partner erhält in diesem Fall kein Witwengeld. Unterhaltsbeiträge für Hinterbliebene von Beamtinnen auf Lebenszeit oder Probe gibt es auch, wenn die Verstorbene selbst keinen Anspruch auf Ruhegehalt gehabt hätte, weil z. B. die fünfjährige Wartezeit nicht erfüllt war.


Vorteile für den
öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen: Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche KrankenkassenZahnzusatzversicherung  -

 

Sie suchen einen neuen Job oder einen Ausbildungspaltz? >>>hier finden Sie die tageaktuelle Stellenangebote und Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst

 

mehr zu: Frauenratgeber
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.frauen-im-oeffentlichen-dienst.de © 2024