Lexikon Frauenratgeber: Betreuungsgeld

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Betreuungsgeld

Für jedes Kind unter drei Jahren soll im kommenden Jahr ein Krippenplatz bereitstehen. Diesen von der Bundesregierung versprochenen Anspruch sollen Eltern dann auch einklagen können. Doch längst sind die Kommunen nicht in der Lage, die Krippenplätze tatsächlich anbieten zu können. Es fehlt – natürlich – an den Geldern. Zwölf Milliarden Euro sind dafür notwendig. Was aber passiert? Die Familienministerin kündigt ein Betreuungsgeld von 150 Euro monatlich an, wenn Eltern ihr Kind zuhause lassen und es selbst betreuen. Davon ausgenommen wären allerdings Hartz IV-Empfängerinnen. Alljenen also, die sowieso schon ohne Job dastehen und deren Kinder ebenfalls von frühkindlicher Förderung profitieren könnten, würde dieser Betrag angerechnet.

„Herdprämie“ nennen das die einen, die anderen halten es für einen „arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Rückschritt“. Selbst der Deutsche LandFrauenverband meldet sich deutlich zu Wort und erklärt das Betreuungsgeld zur „kostengünstigen Variante“ des Staates, „um Eltern von den Kitas fernzuhalten“. Die DGB-Vize Ingrid Sehrbrock sieht im Betreuungsgeld eine „gleichstellungspolitische Rolle rückwärts“. Die Ausgaben für das Betreuungsgeld sollten stattdessen in den Krippenausbau investiert werden, sagt auch DGB-Chef Michael Sommer. Für ihn kontakariert der Plan alle Anstrengungen zur - Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Immerhin fehlen noch immer 230.000 Plätze und die Kindergärten, so Sehrbrock in einem Interview mit der Saarbrücker Zeitung, leiden unter Fachkräftemangel. Mindestens 9.000 Erzieherinnen jährlich müssten eingestellt werden, damit der Krippenausbau gelinge.


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