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Mutter-Kind-Kur

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Mutter-Kind-Kur

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Die Mutter-Kind-Kur ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Mütter, die durch körperliche und/oder soziale Faktoren belastet sind, sollen sich erholen können, ebenso Väter, die sich nachts schlaflos umherwälzen weil von Rückenschmerzen gequält. Mutter oder Vater sollten den drei- bis vierwöchigen Kuraufenthalt zum Auftanken zwar möglichst ohne Kinder nutzen, doch bei der steigenden Zahl von Alleinerziehenden, die keine Unterbringungsmöglichkeit fürs Kind haben, ist das selten möglich. Oft haben Kinder auch spezielle Erkrankungen, z. B. Neurodermitis. Die können in der richtigen Kureinrichtung gleich mitbehandelt werden. Wer also ein Kur bei der Kasse beantragt, sollte mit angeben, dass die Kinder – in der Regel nicht älter als 12 Jahre – mitkommen müssen. 

 
Die Vorgehensweise
- Noch bevor Sie mit den entsprechenden Formularen zu Ihrem Hausarzt gehen, sollten Sie sich überlegen, welche Kriterien die Kureinrichtung erfüllen sollte: z. B. vegetarische Ernährung, bestimmte Entspannungsmethoden, anthroposophische Behandlung, Kinderbetreuung usw.
- Sollen die Kinder mit, nehmen Sie sie mit zum Hausarzt. Je präsizer Sie ihm Ihre Beschwerden (Burn-Out-Syndrom, Erschöpfungszustände, Migräne) und die der Kinder schildern können, desto eher sind die Therapiemöglichkeiten vor Ort – wie sie viele Krankenkassen bevorzugen – ausgeschöpft und Ihre Wünsche können berücksichtigt werden.
- Wenn Sie nicht auf ein Haus Ihrer Krankenkasse angewiesen sind, können Sie sich nach dem Genehmigungsbescheid mit der Diagnose des Arztes bei der Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder dem Müttergenesungswerk über die passende Einrichtung informieren. Wird die Kur abgelehnt, empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen. Die Beraterinnen wissen darüber Bescheid.
- Dem Arbeitgeber müssen Sie frühzeitig den Termin der Kur mitteilen. Normalerweise ist die Entgeltfortzahlung tariflich geregelt. Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.
 
 

Bedenklich ist die rückläufige Zahl der Mutter-Kind-Kuren insgesamt. Die Kassen haben ihre Leistungen dafür drastisch reduziert. Das hält selbst die Bundesregierung für „klärungsbedürftig". Laut einem Bericht der Spitzenverbände der Krankenkassen an die Regierung wurden 1999 noch 229.122 Mutter-Kind-Kuren genehmigt, 2004 hingegen nur noch 130.689. Ein Rückgang von über 57 Prozent. Die Kassenausgaben reduzierten sich dadurch von rund 421 Millionen Euro (1999) auf rund 289 Millionen (2004).2005 wurden nur noch rund 263 Millionen Euro dafür ausgegeben. Grund sei die „rückläufige Antragszahl, die wiederum auf die geänderten Regelungen zur Belastungsgrenze bei Zuzahlungen sowie die gesamtwirtschaftliche Situation" zurückzuführen sei.
(Weitere Informationen im DBW-Ratgeber „Gesundheit von A-Z") 

Unser Online-Tipp
www.muettergenesungswerk.de
www.kur.org

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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
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