Lexikon Frauenratgeber: Leistungsbezahlung

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Leistungsbezahlung

Die „Besserverdiener“-Partei – die mit den drei Pünktchen, früher jedenfalls – prägte vor Jahren das Schlagwort „Leistung muss sich wieder lohnen“ – der TVöD (- Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) nimmt sich nun dieses Mottos an: Zusätzlich zum regulären Gehalt sollen Beschäftigte im öffentlichen Dienst „leistungsorientiert“ bezahlt werden. Das Budget liegt bei maximal 8 Prozent der Entgeltsumme aller Tarifbeschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers. Seit 2007 steht ein Volumen von 1 Prozent der Monatsgehälter des Vorjahres dafür zur Verfügung – wenn denn klar ist, wo die Messlatte liegt. Denn das Leistungsentgelt muss noch in einem separaten Bundestarifvertrag vereinbart werden. Fest steht bisher nur, dass es zusätzlich zum Tabellenentgelt gezahlt wird und sich an der „individuellen Leistung der/des Beschäftigten orientieren und variabel“ sein soll. Angedacht sind Elemente wie einmalige Leistungs- und Erfolgsprämien oder auch eine zeitlich befristete regelmäßige Leistungszulage.


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