Lexikon Frauenratgeber: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)

Im Oktober 2005 hat der TVöD den BAT/BAT-O und den MTArb/MTArb-O abgelöst. Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sind seitdem einheitlich „Beschäftigte“ bei Bund, Ländern und Kommunen. Neben den allgemeinen Vorschriften des TVöD wurden Sonderregelungen für Krankenhäuser, Pflege- und Betreuungseinrichtungen, Sparkassen, Flughäfen und die Entsorgung aufgenommen, ein TVÜ-Überleitungsrecht eingeführt und neue Tarifverträge zur sozialen Absicherung, der Meistbegünstigung, für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer, Auszubildende, Praktikantinnen und Schüler abgeschlossen.

Nur wenige Einzelheiten: Es gibt nur noch 15 Entgelt- und 49 Lohn- und Vergütungsgruppen plus einer - Leistungsbezahlung, bei der Familienstand und Kinder keine Rolle mehr spielen. Die genauen Tätigkeitsmerkmale werden noch festgelegt. Die Bezahlung nach dem Lebensalter entfällt zugunsten einer besseren Bezahlung zu Berufsbeginn. Der Aufstieg in eine höhere Entgeltgruppe erfolgt nicht mehr nach Zeitablauf, sondern funktionsabhängig. Statt der dauerhaften Übertragung von Führungspositionen wurde die Führung auf Zeit (12 Jahre) und auf Probe (2 Jahre) eingeführt.


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