Lexikon Frauenratgeber: Leistungsbewertung

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Leistungsbewertung

„Die Leistungsbewertung ist in ihrer Brisanz nicht zu unterschätzen, denn sie wird den Ausschlag für eine höhere oder niedrigere Bezahlung geben. Wer jetzt sagt: ‚Ja, das ist doch selbstverständlich. Das gibt es doch in der freien Wirtschaft schon seit Jahren', der macht es sich zu einfach. Denn er übersieht, dass es zwischen dem öffentlichen Dienst und der gewerblichen Wirtschaft entscheidende Unterschiede gibt. Privatunter nehmen erwirtschaften ihre Leistungsprämien aus Gewinnüberschüssen. Das ist dem Staat nicht möglich. Wir haben Haushaltsgrundsätze zu beachten, und wir müssen eine Transparenz bei der Vergabe von Leistungselementen schaffen." Das sagte Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus auf der Fachtagung „Personalauswahl im öffentlichen Dienst" in der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung am 3. Mai 2006.

Was aber ist nun „Leistung" im öffentlichen Dienst? Beus nennt Mengen- und Qualitäts-, aber auch Wirtschaftlichkeitskriterien (z. B. Kostensenkungsaspekte), die als Maßstab dienen könnten. Teamfähigkeit ließe sich durch ein „verhaltensorientiertes Leistungsniveau" bewerten. Er denkt dabei z. B. an Polizistinnen, Feuerwehrleute oder Soldatinnen, die aufeinander angewiesen sind und Aufgaben gemeinsam bewältigen müssen. „In einzelnen Bereichen bieten sich auch Zielvereinbarungen an, insbesondere für die Führungskräfte". Für die notwendige Transparenz sollen Mitarbeitergespräche sorgen. Vorgesetzte, so Beus, müssten mit ihren Mitarbeiterinnen kommunizieren und deren Fähigkeiten und Arbeitsergebnisse analysieren.

Einen Aspekt hat der Staatssekretär allerdings etwas vernachlässigt, nämlich den der
diskriminierungsfreien Leistungsbewertung. Auf einer Fachkonferenz des GenderKompetenzZentrums Ende 2005 in Berlin zu diesem Thema wurde festgestellt, dass es eben entscheidend darauf ankommt, wie intensiv der Gender-Aspekt beachtet und eingefordert wird. Erforderlich sind:
- Fortbildungen und andere Arten der Sensibilisierung für die Geschlechterdimension
von Leistungsbewertungen,
- dass die Beurteilungskriterien auf diskriminierende Stereotype hin überprüft werden,
- und dass Führungskräfte für diskriminierungsfreie Beurteilungen sorgen und die
Gleich stellungsbeauftragte bei der Umsetzung innerhalb der Ressorts einbezogen wird.

Für Gertraude Krell von der Freien Universität Berlin fängt die Leistungsbewertung außerdem schon bei einer diskriminierungsfreien Basis für das Entgeltsystem an, beispielsweise einer entsprechenden Arbeitsbewertung und Eingruppierungspraxis.


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