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Chancengleichheitsgesetz

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


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Chancengleichheitsgesetz

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„Wir können alles, außer hochdeutsch“. Der bekannte Werbespruch für Baden-Württemberg könnte auch heißen: Wir machen alles anders – auf hochdeutsch. Denn seit Oktober 2005 ersetzt ein „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG)“ das alte LGG. Im Zuge dieser Umbenennung heißen Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte jetzt Beauftragte für Chancengleichheit. 

Prinzipiell orientiert sich das ChancenG am allgemeinen gesellschaftlichen Trend, der berufliche Benachteiligungen von Frauen mit Familienpflichten stärker wahrnimmt. Das Verfassungsgebot „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ wird konkretisiert und das Gesetz betont die berufliche Frauenförderung, zielt auf eine deutliche Erhöhung des Frauenanteils in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen ab und ist auf eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgerichtet. 

Hoffentlich ist alles nicht nur Kosmetik. Denn in einer ersten Analyse hat der Personalrat der Uni Karlsruhe festgestellt, dass das ChancenG die Arbeit der Beauftragten für Chancengleichheit zwar konkretisiert, andere Neuerungen sie in ihrer Arbeit aber eher behindern. Die Änderungen sind im Kapitel „Anhang Gleichstellungsgesetze“ eingearbeitet. 

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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
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