Initiativrecht

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro
N e u : Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung
Der Ratgeber ist nicht nur
"FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.
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Initiativrecht
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Die Gleichstellungsbeauftragte hat überall dort, wo ihr ein Mitwirkungsrecht eingeräumt wird, auch ein Initiativrecht, das heißt, sie kann eigene Vorschläge machen (z. B. für Kinderbetreuung, gezielte Fortbildung für Frauen) oder Initiativen (z. B. für Beurteilungsrichtlinien und -kriterien) ergreifen. Die Dienststelle muss darüber beraten und ihr das Ergebnis mitteilen. Wird ein Vorschlag oder eine Initiative abgelehnt, hat sie das Recht auf eine Begründung (§ 20 Abs. 2 BGleiG). Auch der Personalrat hat ein Initiativrecht (§ 70 BPersVG) bei allen Fragen der Mitbestimmung. Darüber kann er zwar keine arbeitsrechtlichen Einzelinteressen durchsetzen (z. B. Höhergruppierungsanträge), aber er kann konkrete Vorschläge für Dienstvereinbarungen (z. B. für Teilzeitarbeitsplätzen oder Kinderbetreuung) machen – auch zu Mobbing oder gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
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Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:
- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- Die Beihilfe
- Die Beamtenversorgung
- Gesundheit von A bis Z
- FrauenSache im öffentlichen Dienst
- Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte
- Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte
- BerufsStart im öffentlichen Dienst
- Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.
Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter