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Qualifikation

Ratgeber "FrauenSache im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch für nur 10 Euro

N e u :  Ab sofort können Sie die Neuauflage des Ratgebers "Frauen im öffentlichen Dienst" als OnlineBuch lesen, herunterladen oder ausdrucken. Im Rahmen des OnlineService können Sie mit Ihrer persönlichen Zugangskennung neben dem kompletten Ratgeber "FrauenSache" noch 800 weitere PDF-Dokumente mit wichtigen Infiormationen zum öffentlichen Dienst lesen. Sie zahlen nur 10 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Zur Anmeldung

Der Ratgeber ist nicht nur "FrauenSache". Das 216-seitige Buch informiert über alles Wichtige zum Berufsalltag von Frauen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Der Ratgeber gibt Tipps und eignet sich daher nicht nur für Gleichstellungs- und Frauenbeauftragte, sondern auch für Mitglieder in Personalvertretungen und Verantwortliche in Personalabteilungen. Deshalb sollte der Ratgeber auch von Männern und nicht nur von den Personalchefs gelesen werden. Das Buch ist übersichtlich gegledert gibt einen umfassenden Überblick, über die Themen "Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Babypause, Frauenbeauftragte und Frauenförderpläne". Es werden mehr als 100 Tipps gegeben, auf was Frauen besonders zu achten haben, damit Ihnen keine Nachteile in der beruflichen Entwicklung entstehen. Der Ratgeber enthät Synopsen, die die Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder miteinander vergleichen.


Unsere Link-TIPPs zum Geld: www.beamtenkredite-online.de I Bezügekonto für Beamte und Tarifkräfte des öffentlichen Dienstes I www.einkaufsvorteile.de I


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Qualifikation

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Zusätzlich zur Quotierungsvorschrift des BGleiG (§ 8) enthält § 9 die Aufforderung, dass die Feststellung der Qualifikation einer Bewerberin ausschließlich am Anforderungsprofil des Arbeitsplatzes, den Ausbildungsvoraussetzungen und beruflichen Erfahrungen zu messen ist. Er ergänzt damit auch entsprechende Vorschriften im BBG (§§ 8, 23) und der BLV (§§ 1, 4, 10 – 12). Das heißt, „Qualifikationen außerhalb dieses Profils können nicht zur Begründung der überlegenen oder gleichen Qualifikation eines männlichen Mitbewerbers herangezogen werden". Für die Einstellung und Beförderung von Frauen außerhalb der Quotenregelung kann vor allem auch der Satz hilfreich sein, wonach Dienstalter, Lebensalter und Zeitpunkt der letzten Beförderung nicht mehr automatisch eine Bevorzugung rechtfertigen.
(Siehe Anhang Gleichstellungsgesetze: Auswahl/Quote, Einstellung, Aufstieg) 

 
Die Anforderungen wachsen ständig
Beamtinnen leiten ihre Grundqualifikation aus der ursprünglichen Ausbildung ab und gewinnen über ihre unterschiedlichen Gebiete, in denen sie gearbeitet haben, Qualifikationen hinzu. Dazu kommen Fort- und Weiterbildungen, die die vorhandenen Fertigkeiten ergänzen (‹lebenslanges Lernen).Wenn eine Behörde bzw. Dienststelle Personalentwicklung auf ihre Fahnen schreibt und ihr damit auch die Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen ein Anliegen ist, wird sie Wert darauf legen, dass diese sich im Laufe ihrer Berufstätigkeit auf verschiedene Arbeitsplätze bewerben und unterschiedliche Tätigkeiten ausüben. Diese Sichtweise macht sich der öffentliche Dienst erst langsam zu eigen. Früher war das lange (manchmal ein ganzes Berufsleben) Verweilen in einem Fachbereich ein Zeichen für Beständigkeit. Heute wird dies eher als Inflexibilität betrachtet. Erwartet wird in einer modernen Verwaltung, dass die Beschäftigten sich engagiert weiterqualifizieren, um den Anforderungen einer sich wandelnden Gesellschaft gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass sich Frauen auch während der verschiedenen Phasen einer Beurlaubung weiter qualifizieren. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass nicht unbedingt der gleiche Arbeitsplatz nach der Rückkehr zur Verfügung steht, den die beurlaubte Frau vorher inne hatte.
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Buchtipps: jeder Ratgeber nur 7,50 Euro 

Der RatgeberService des DBW greift wichtige Themen zum öffentlichen Dienst auf:

- Rund ums Geld im öffentlichen Dienst

Die Beihilfe

Die Beamtenversorgung 

Gesundheit von A bis Z 

FrauenSache im öffentlichen Dienst 

Nebentätigkeitsrecht für Angestellte und Beamte 

Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 

BerufsStart im öffentlichen Dienst 

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst 

- Neuordnung des Beamtenrechts - mit Erläuterungen zum Beamtenstatusgesetz.

Die Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und haben einen aktuellen Sachstand. Selbst komplizierte Sachverhalte werden verständlich und sind eine nützliche Hilfe für die Praxis. Jeder Ratgeber kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Versandpauschale >>>weiter


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Ab sofort können Sie den kompletten Ratgeber als OnlineBuch lesen, herunterladen und ausdrucken. Für nur 10 Euro, bei einer Laufzeit von 12 Monaten. Der Ratgeber bietet auf 216 Seiten zahlreiche Tipps für Frauen im öffentlichen Dienst, u.a. zur Gleichstellung, zur Teilzeit, zum Wiedereinstieg in den Beruf und zu den Frauenförder- und Gleichstellungsplänen.
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